Meisterbafög oder Schülerbafög ?

                    Schülerbafög:                                    geld.wmf (10358 Byte)

 

                       Voraussetzungen

                    - elternunabhängiges Bafög:   6 Jahre ab Ausbildungsbeginn, sonst,

                    - elternabhängiges Bafög: (Einkommen der Eltern wird mit angerechnet)

                    - allgemein:   es dürfen nicht mehr als 6000,- DM Kapital vorhanden sein    

                                     (Girokonto, Aktien, etc.)                         

                    - Schülerbafög wird rein als Zuschuss gewährt, d. h. Du musst es nicht zurückbezahlen

                    - Das Schülerbafög bekommst Du aber nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze die unterschiedlich

                      ist, da man verschiedene Zeiten (z. B. Bundeswehr) angerechnet bekommt.

                      Erfüllst Du die Anforderungen nicht für das Schülerbafög, kannst Du das Meisterbafög beantragen.

                    -Anträge und Informationen beim Amt f´ür Ausbildungsförderung in deiner Stadt oder auf deinem

                     zuständigen Landratsamt

 

            Meisterbafög:    

 

               - wird auch für Absolventen für Technikerschulen gewährt

                    - Das Bafög  beinhaltet zum  einen Unterhaltsbeitrag, der je nach persönlichen Voraussetzungen

                     bis zu ca. DM 1.000,-- betragen kann. Dieser Beitrag wird zu ca. 1/3 als Zuschuss der Rest als

                     Darlehen gewährt.

                     Als zweite Förderungsmöglichkeit kannst Du einen Maßnahmebeitrag beantragen. Dieser finanziert

                     Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe höchstens jedoch DM 20.000,--. Dieser

                     Beitrag wird als Darlehen gewährt.

                    -Das Darlehen ist während der Forbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit,

                      höchstens jedoch 4 Jahre zins- und tilgungsfrei, dannach wird es günstig verzinst.

                Vorraussetzungen:

                    - eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer   Berufsabschluss

                    - Ein Lehrgang in  Vollzeitform:

                               - Lehrveranstaltungen wöchentl. an 5 Tagen mit mind. 25 Unterrichtsstunden

                               - insgesamt nicht länger als zwei Jahre

                     - Ein Lehrgang in Teilzeitform:

                                - Lehrveranstalltungen müssen innerhalb eines Jahres mind. 150 Unterrichtsstunden

                                                           umfassen     

                                - dürfen insgesamt nicht länger als 2 Jahre dauern

                    - Beiträge sind einkommensabhängig (Zuverdienst mtl. 660,-- DM)  und vermögensabhängig

                                     (max. 6.000,-- DM auf Girokonten, in Aktien, usw.)

                    - Anträge und Informatioen beim Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt oder deinem

                                      zuständigen Landratsamt.

 

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