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Bundesverband für Amateurfunk
in Deutschland
 

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
Ortsverband Würzburg-Nord
DOK B-17


Vergleich zwischen Amateurfunk und CB-Funk

Thema Amateurfunk CB-Funk
Ist eine Prüfung abzulegen? Ja, bei einer Außenstelle des BAPT. Es werden Kenntnisse in Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde abgeprüft. Die Prüfungsgebühr beträgt z.Z. noch 40 DM. Keine Prüfung notwendig.
Mindestalter? 16 Jahre; 14 Jahre für den Betrieb an Klubstationen. Soll in der neuen Fassung des Gesetzes über den Amateurfunk entfallen. Kein Mindestalter.
Kommerzielle Nutzung? Ausgeschlossen. Wesentliche Voraussetzung für den Amateurfunk ist, daß dieser nur aus persönlicher Neigung und ohne Verfolgung wirtschaftlicher oder politischer Interessen ausgeübt wird. Nicht ausgeschlossen.
Nachrichten- Übermittlung Nachrichten-Übermittlung an Dritte (d.h. an Nicht-Funkamateure) ist nicht gestattet. Nachrichten-Übertragung in das öffentliche Telefonnetz (sog. Phone-patch) ist in Deutschland nicht gestattet, wohl aber in manch anderen Ländern. Grußbotschaften sind in Ausnahmefällen gestattet. Der Dritten-Verkehr ist nicht reglementiert. Das Verbinden des Funkgeräts mit dem öffentlichen Telefonnetz ist nicht gestattet.
Nachrichten-Inhalt Beschränkung auf technische Mitteilungen, die den Amateurfunk betreffen, sowie auf Bemerkungen persönlicher Art von geringer Wichtigkeit. Der Funkverkehr muß in offener Sprache abgewickelt werden; internationale Telegraphie-Kürzel (Q-Code, Amateurfunk-Abkürzungen) gelten als offene Sprache. Kaum Einschränkungen bezüglich des Nachrichten-Inhalts ("Verbot der Verbreitung von Nachrichten, die die öffentliche Sicherheit gefährden").
Erlaubte Sendeleistung In den drei Lizenzklassen unterschiedlich hohe Ausgangsleistungen. Maximal 750 Watt hochfrequente Ausgangsleistung. 4 Watt hochfrequente Ausgangsleistung (Trägerleistung) bei FM, 1 Watt bei AM.
Reichweite Durch Auswahl des geeigneten Frequenzbereiches und der optimalen Betriebsart ist jeder beliebige Punkt der Erdoberfläche erreichbar. 3 bis 30km (je nach Gelände); gelegentlich ist Europa-Verkehr möglich. Übersee-Verkehr wegen der zu starken gegenseitigen Störungen praktisch ohne Bedeutung.
Funkbetrieb im Ausland Lizensierte Funkamateure können auf Antrag in vielen Staaten eine sogenannte Gastlizenz erhalten und somit z.B. von ihrem Urlaubsquartier aus funken.

Viele Staaten haben sich der sog. CEPT-Empfehlung angeschlossen, es entfällt bei Kurzaufenthalten in diesen Ländern die sonst nötige Gastlizenz.

Die Gerätespezifikation gilt nur für Deutschland. In manchen anderen Ländern ist der Jedermannsfunk strikt verboten.
Frequenzbereiche Innerhalb folgender Frequenzbereiche ist der Funkamateur in seiner Frequenzwahl freizügig.
  • Kurzwellenbereiche (3-30MHz): Insgesamt 9 Frequenzbänder mit mehr als drei MHz Bandbreite.
  • UKW-Bereiche: 2 Bänder mit Wellenlängen von 2m und 70cm, zusammen 12 MHz breit
  • UHF- und SHF-Bereiche: Bänder mit Wellenlängen von 23cm, 12cm, 9cm, 5cm, 3cm, 1.5cm, etc.; jeweilige Band- breiten bis zu einigen hundert MHz.
80 Kanäle im 27MHz-Bereich, die genau festgelegt sind. Der Frequenzbereich von 27.0 MHz bis 27.2 MHz wird international für wissenschaftliche und medizinische Zwecke mitbenutzt. Beim Betrieb von Sprechfunkanlagen innerhalb dieses Rasters muß deshalb mit Störungen gerechnet werden.

Für Funkanwendungen im LPD-Bereich bei 433 MHz müssen eigene, relativ teure Geräte beschafft werden.

Betriebsarten (Modulationsarten) a) Sprechfunk:
  • Amplitudenmodulation (A3E)
  • Einseitenbandmodulation (J3E) mit unterdrücktem Träger
  • Frequenzmodulation (F3E)
b) Telegraphie:
  • Amplitudentastung (A1A, A2A)
  • Frequenzumtastung (F1A, F2A)
c) Sonderbetriebsarten:
  • Funkfernschreiben (RTTY, AMTOR, Packet Radio, Pactor, etc.)
  • Bildfunk (festes Bild: FAX)
  • Amateurfernsehen (bewegtes Bild: ATV, SSTV)
  • Betrieb über Amateurfunk- Satelliten
a) Sprechfunk:
  • Amplituden- modulation (A3E)
  • Frequenz- modulation (F3E)
b) Telegraphie:

    nicht erlaubt.


c) Sonderbetriebsarten:
  • Packet Radio (nur erlaubt auf den Kanälen 24 und 25. Kein Store & Forward von Nachrichten zulässig.
Automatische Stationen Für automatische Stationen können Sondergenehmigungen beantragt werden. nicht erlaubt.
Benutzung von Richtantennen Vertikale und horizontale Bündelung der Sende- und Empfangsleistung sind je nach dem benutzten Frequenzbereich üblich. Die Richtwirkung ermöglicht Ausblendung von störenden Signalen bzw. effektive Vervielfachung der abgestrahlten Sendeleistung. vorgeschrieben ist: senkrechter Strahler mit oder ohne Gegengewichte, welche symmetrisch angeordnet sein müssen.

Seit 1996 sind auch Richtantennen erlaubt, die aufgrund der verwendeten Wellenlänge (11m) relativ groß sind.

Funkbetrieb über Relaisfunkstellen Funkbetrieb über UKW-Relaisfunkstellen und Digipeater, über Linear-Transponder und über Amateurfunk-Nachrichten-Satelliten ohne weiteres gestattet. Keine Möglichkeit für Relaisfunkbetrieb, da für diesen Frequenzbereich keine solchen Funkstellen zugelassen werden.
Geräte-Anschaffung Keinerlei Vorschrift bezüglich der Geräte-Auswahl, außer daß die Vorschriften des Amateurfunk-Gesetzes beachtet werden (max. Verlustleistung, Frequenzbereiche, u.a.m.). Nur Benutzung derjenigen Geräte erlaubt, die die amtlichen Prüfnummern des Fernmeldetechnischen Zentralamtes (FTZ, jetzt BZT) der Deutschen Bundespost (jetzt Telekom) tragen.
Gerätekosten Angefangen beim preisgünstigen Eigenbau bei Verwendung vorhandener Teile für weniger als 100 DM bis zum Kauf aller wünschenswerten Geräte für mehr als einige 1000 DM. Der typische Preis einer Amateurfunkanlage ist aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten kaum abzuschätzen, dürfte sich aber oberhalb von 1000 DM bewegen.

Sehr kritische Käufer, daher im allgemeinen gutes Verhältnis Preis/techn. Gebrauchswert.

Billigste Geräte ca. 150 bis 200 DM, Gebrauchtgeräte ab etwa 50 DM. Feststationen bis komplett (Antenne, Kabel, etc.) ca. 1000 DM. Typischer Preis einer CB-Anlage etwa 300 bis 500 DM

Im allgemeinen unkritische und technisch wenig informierte Käufer, daher oft hohe Gerätepreise bei bescheidenem technischen Gebrauchswert.

Änderungen und Erweiterungen Erlaubt; im Hinblick auf die Forderung nach Anpassung an den derzeitigen Stand der Technik auch erwünscht. Der Funkamateur bleibt immer voll verantwortlich für den technisch einwandfreien Betrieb seiner Stationsausrüstung. Verboten: Jeglicher Eingriff führt zum Verlust der Betriebsgenehmigung. Erlaubt ist nur der Betrieb mit zugelassenen Zusatzgeräten (auch das Funkgerät muß dafür zugelassen sein), z.B. Selektivrufgerät.


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© 1996-2000 Werner Maier, DL4NER (E-Mail: werner@maiers.de)
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