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![]() Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland | Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
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| Thema | Amateurfunk | CB-Funk |
| Ist eine Prüfung abzulegen? | Ja, bei einer Außenstelle des BAPT. Es werden Kenntnisse in Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde abgeprüft. Die Prüfungsgebühr beträgt z.Z. noch 40 DM. | Keine Prüfung notwendig. |
| Mindestalter? | 16 Jahre; 14 Jahre für den Betrieb an Klubstationen. Soll in der neuen Fassung des Gesetzes über den Amateurfunk entfallen. | Kein Mindestalter. |
| Kommerzielle Nutzung? | Ausgeschlossen. Wesentliche Voraussetzung für den Amateurfunk ist, daß dieser nur aus persönlicher Neigung und ohne Verfolgung wirtschaftlicher oder politischer Interessen ausgeübt wird. | Nicht ausgeschlossen. |
| Nachrichten- Übermittlung | Nachrichten-Übermittlung an Dritte (d.h. an Nicht-Funkamateure) ist nicht gestattet. Nachrichten-Übertragung in das öffentliche Telefonnetz (sog. Phone-patch) ist in Deutschland nicht gestattet, wohl aber in manch anderen Ländern. Grußbotschaften sind in Ausnahmefällen gestattet. | Der Dritten-Verkehr ist nicht reglementiert. Das Verbinden des Funkgeräts mit dem öffentlichen Telefonnetz ist nicht gestattet. |
| Nachrichten-Inhalt | Beschränkung auf technische Mitteilungen, die den Amateurfunk betreffen, sowie auf Bemerkungen persönlicher Art von geringer Wichtigkeit. Der Funkverkehr muß in offener Sprache abgewickelt werden; internationale Telegraphie-Kürzel (Q-Code, Amateurfunk-Abkürzungen) gelten als offene Sprache. | Kaum Einschränkungen bezüglich des Nachrichten-Inhalts ("Verbot der Verbreitung von Nachrichten, die die öffentliche Sicherheit gefährden"). |
| Erlaubte Sendeleistung | In den drei Lizenzklassen unterschiedlich hohe Ausgangsleistungen. Maximal 750 Watt hochfrequente Ausgangsleistung. | 4 Watt hochfrequente Ausgangsleistung (Trägerleistung) bei FM, 1 Watt bei AM. |
| Reichweite | Durch Auswahl des geeigneten Frequenzbereiches und der optimalen Betriebsart ist jeder beliebige Punkt der Erdoberfläche erreichbar. | 3 bis 30km (je nach Gelände); gelegentlich ist Europa-Verkehr möglich. Übersee-Verkehr wegen der zu starken gegenseitigen Störungen praktisch ohne Bedeutung. |
| Funkbetrieb im Ausland |
Lizensierte Funkamateure können auf Antrag in vielen Staaten
eine sogenannte Gastlizenz erhalten und somit z.B. von ihrem
Urlaubsquartier aus funken. Viele Staaten haben sich der sog. CEPT-Empfehlung angeschlossen, es entfällt bei Kurzaufenthalten in diesen Ländern die sonst nötige Gastlizenz. | Die Gerätespezifikation gilt nur für Deutschland. In manchen anderen Ländern ist der Jedermannsfunk strikt verboten. |
| Frequenzbereiche |
Innerhalb folgender Frequenzbereiche ist der Funkamateur in seiner
Frequenzwahl freizügig.
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80 Kanäle im 27MHz-Bereich, die
genau festgelegt sind.
Der Frequenzbereich von 27.0 MHz
bis 27.2 MHz wird international für
wissenschaftliche und medizinische
Zwecke mitbenutzt. Beim Betrieb von
Sprechfunkanlagen innerhalb dieses
Rasters muß deshalb mit Störungen
gerechnet werden. Für Funkanwendungen im LPD-Bereich bei 433 MHz müssen eigene, relativ teure Geräte beschafft werden. |
| Betriebsarten (Modulationsarten) |
a) Sprechfunk:
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a) Sprechfunk:
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| Automatische Stationen | Für automatische Stationen können Sondergenehmigungen beantragt werden. | nicht erlaubt. |
| Benutzung von Richtantennen | Vertikale und horizontale Bündelung der Sende- und Empfangsleistung sind je nach dem benutzten Frequenzbereich üblich. Die Richtwirkung ermöglicht Ausblendung von störenden Signalen bzw. effektive Vervielfachung der abgestrahlten Sendeleistung. |
vorgeschrieben ist:
senkrechter Strahler mit oder ohne
Gegengewichte, welche symmetrisch
angeordnet sein müssen. Seit 1996 sind auch Richtantennen erlaubt, die aufgrund der verwendeten Wellenlänge (11m) relativ groß sind. |
| Funkbetrieb über Relaisfunkstellen | Funkbetrieb über UKW-Relaisfunkstellen und Digipeater, über Linear-Transponder und über Amateurfunk-Nachrichten-Satelliten ohne weiteres gestattet. | Keine Möglichkeit für Relaisfunkbetrieb, da für diesen Frequenzbereich keine solchen Funkstellen zugelassen werden. |
| Geräte-Anschaffung | Keinerlei Vorschrift bezüglich der Geräte-Auswahl, außer daß die Vorschriften des Amateurfunk-Gesetzes beachtet werden (max. Verlustleistung, Frequenzbereiche, u.a.m.). | Nur Benutzung derjenigen Geräte erlaubt, die die amtlichen Prüfnummern des Fernmeldetechnischen Zentralamtes (FTZ, jetzt BZT) der Deutschen Bundespost (jetzt Telekom) tragen. |
| Gerätekosten |
Angefangen beim preisgünstigen Eigenbau bei Verwendung
vorhandener Teile für weniger als 100 DM bis zum Kauf aller
wünschenswerten Geräte für mehr als einige 1000 DM.
Der typische Preis einer Amateurfunkanlage ist aufgrund der vielfältigen
Möglichkeiten kaum abzuschätzen, dürfte sich aber oberhalb von 1000 DM bewegen. Sehr kritische Käufer, daher im allgemeinen gutes Verhältnis Preis/techn. Gebrauchswert. |
Billigste Geräte ca. 150 bis 200 DM, Gebrauchtgeräte ab etwa 50 DM.
Feststationen bis komplett (Antenne, Kabel, etc.) ca. 1000 DM. Typischer
Preis einer CB-Anlage etwa 300 bis 500 DM Im allgemeinen unkritische und technisch wenig informierte Käufer, daher oft hohe Gerätepreise bei bescheidenem technischen Gebrauchswert. |
| Änderungen und Erweiterungen | Erlaubt; im Hinblick auf die Forderung nach Anpassung an den derzeitigen Stand der Technik auch erwünscht. Der Funkamateur bleibt immer voll verantwortlich für den technisch einwandfreien Betrieb seiner Stationsausrüstung. | Verboten: Jeglicher Eingriff führt zum Verlust der Betriebsgenehmigung. Erlaubt ist nur der Betrieb mit zugelassenen Zusatzgeräten (auch das Funkgerät muß dafür zugelassen sein), z.B. Selektivrufgerät. |
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