Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.
Bundesverband für den Amateurfunkdienst in Deutschland

Ortsverband Würzburg
B18

DARC-Logo


Amateurfunk in der Schule - Eine Handreichung für interessierte Lehrer

INHALT:
Viele Betriebsarten - vielfältige Möglichkeiten
Die Schulstation mit eigenem Rufzeichen
Einsteigerlizenz und Ausbilderfunkverkehr
Hilfestellung für interessierte Lehrer
Schulbehörde und Schulträger
Auflagen und Genehmigungen
Spenden und Sponsoren


Viele Betriebsarten - vielfältige Möglichkeiten

An zahlreichen Schulen in der Bundesrepublik werden die vielfältigen Möglichkeiten, die der Amateurfunk zur Bereicherung des Schullebens bietet, von Lehrern und Schülern bereits genutzt.
Die Vielfalt der Betriebsarten und die Verfügbarkeit von Amateurfunkfrequenzen, die sich vom Kurzwellenbereich (160m bis 10m) bis in den Bereich der Dezimeter- und Zentimeterwellen erstrecken, bieten vielfältige Möglichkeiten der Nutzung des Amateurfunks:

Im Fachunterricht setzen Lehrer, die selbst eine Amateurfunklizenz besitzen, nach den Lehrplänen für die verschiedenen Schulformen und Rahmenrichtlinien der jeweiligen Bundesländer den Amateurfunk in geeigneter Form zur Verlebendigung des Unterrichts ein. Dabei reicht die Palette der Themen von physikalisch-mathematischen Kursen über Informatik-Kurse bis zu Anwendungen aus der Geographie und Astronomie. Und da der Amateurfunk eine Kommunikationsmedium ist, sind auch für die sprachlichen Fächer Anwendungsmöglichkeiten gegeben.

Bei Projektwochen erarbeiten lizenzierte Schüler zusammen mit ihren Fachlehrern Themen aus Bereichen der Telekommunikation und Nachrichtenelektronik, wobei die Vielfalt der Betriebsarten eine große Spannweite von Themen ergibt wie z.B.

In Arbeitsgemeinschaften schließlich bereiten sich Schüler auf die Amateurfunkprüfung vor, um in einer der drei Klassen (A, B oder C) die Amateurfunklizenz zu erwerben und somit ein eigenes Rufzeichen und die Genehmigung zur Ausübung des Amateurfunks zu erhalten.
zurück zum Seitenanfang

Die Schulstation mit eigenem Rufzeichen

Viele Schulen verfügen über eine eigene "Schulstation", die als sogenannte Clubstation mit eigenem Rufzeichen zugelassen ist und unter der Verantwortung eines Lizenzinhabers betrieben wird.

Sie kann zum Dreh- und Angelpunkt all der oben beschriebenen Möglichkeiten werden. Darüber hinaus läßt sie sich - bei entsprechendem Engagement das Betreibers der Schulstation - auch für die die sinnvolle Gestaltung der Freizeit von Schülern einsetzen.
zurück zum Seitenanfang

Einsteigerlizenz und Ausbilderfunkverkehr

Der DARC e. V. ist seit längerer Zeit in Verhandlungen mit der Lizenzbehörde (dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation BMPT) darum bemüht, durch die Schaffung einer neuen Einsteigerlizenz und die Zulassung von Ausbildungsfunkverkehr, d. h. Funkverkehr von noch nicht lizenzierten Schülern unter Aufsicht eines Funkamateurs als Ausbilder, die Nutzungsmöglichkeiten von Clubstationen und damit auch von Schulstationen erheblich zu erweitern.
zurück zum Seitenanfang

Hilfestellung für interessierte Lehrer

Der bereits lizenzierte Lehrer kennt als aktiver Funkamateur seine Funkfreunde aus dem Äther, die ihm Auskünfte und Hilfestellungen nicht nur in amateurfunktechnischen Fragen geben können. Er ist vielleicht Mitglied des DARC e. V. und kann auf Hilfe in seinem Ortsverband oder Distrikt rechnen.

Aber auch der interessierte, aber noch nicht lizenzierte Lehrer kann auf die Hilfe der Ortsverbände des DARC e. V. in seiner Gemeinde zurückgreifen. Auskünfte darüber, welcher Ortsverband der Schule am nächsten gelegen ist, gibt die Geschäftsstelle des DARC e. V.

Das Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung des DARC e. V. hat einen ehrenamtlichen Mitarbeiter für das Sachgebiet "Amateurfunk in der Schule", der selbst Lehrer an einem Gymnasium ist. Er gibt zu speziellen Fragen Auskunft.
zurück zum Seitenanfang

Hinweise: Schulbehörde und Schulträger

Vor der Einrichtung einer "AG Amateurfunk" sollten Sie überlegen, welche Gremien Sie einschalten müssen, um die genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der AG zu erfüllen. In einigen Bundesländern genügt z.B. nicht nur eine Genehmigung der Schulleitung, sondern im Rahmen von Mitwirkungsgesetzen muß die Schulkonferenz beteiligt werden. Hierzu ist es notwendig, daß Sie diesen Gremien die Ziele der Arbeitsgemeinschaft vorstellen.

Anregungen für die Formulierung von Zielvorstellungen finden Sie in der vom DARC-Verlag herausgegebenen Mappe "Telekommunikation und Nachrichtenelektronik in der Praxis, Amateurfunk in Schule und Weiterbildung".
zurück zum Seitenanfang

Auflagen und Genehmigungen

Hinsichtlich der technischen Voraussetzungen ist es sehr wichtig, daß Sie vor der Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft mit Geräten mit dem Schulträger bzw. dessen Bauabteilung genau abklären, ob er bereit ist, der Montage von Antennen am Schulgebäude zuzustimmen und/oder sich daran finanziell zu beteiligen. Es kann durchaus sein, daß der Schulträger aus rechtlichen Gründen darauf besteht, daß Antennen von einer Fachfirma montiert werden müssen, z.B. aus Gründen der allgemeinen Sicherheit, Beachtung von VDE- und Blitzschutzbestimmungen. Einige Schulträger stehen bereits der Verlegung von 220 V-Netzleitungen sehr skeptisch gegenüber.

Wichtig ist auch, daß die Geräte Ihrer Arbeitsgemeinschaft in einem einbruchssicheren Raum untergebracht werden. Nicht nur aus HF-Gründen bieten sich deshalb Räume an, die möglichst im Obergeschoß einer Schule liegen. An sehr vielen Schulen sind die Geräte der Schulstationen in den Informatikräumen untergebracht, die ohnehin gegen Einbruch besser abgesichert sind als die übrigen Raume. Eine vorausgegangene Klärung dieser Fragen erspart möglichen Ärger und Verdruß.
zurück zum Seitenanfang

Spenden und Sponsoren

Hinsichtlich der Gerätebeschaffung tritt immer wieder die Frage auf, wie man an Geld- oder Gerätespenden kommen kann. An vielen Schulen gibt es Fördervereine, die ihrer Schule finanzielle Unterstützung anbieten. Daher sollten Sie bei Projektwochen oder Sonderveranstaltungen Ihrer Schule auch die Vorstandsmitglieder des Fördervereins ansprechen und Ihnen die Ziele Ihrer Arbeitsgemeinschaft verdeutlichen.

Auch die Kontaktaufnahme mit dem benachbarten Ortsverbänden kann nützlich sein, denn die Mitglieder wissen häufig, wo man an preiswerte Gebrauchtgeräte kommt. Unter Umständen sind sie bereit, für Projektwochen Geräte auszuleihen.

Der DARC e. V. ist allerdings nicht in der Lage, Schulstationen mit Geräten auszustatten. Bei über 1000 bestehenden Schulstationen im Bundesgebiet sind seine Zuschußmöglichkeiten überfordert.


Herausgeber:

Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.
Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung

Informationen laut Merkblätter des DARC e.V. Baunatal


zurück: won Würzburg-Online
OV B18 OV B18
Jugend DARC-Jugend