Bericht der Wehrstrukturkommission
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Zusammenfassung
AUFGABE DER KOMMISSION
1. Zum ersten Mal in seiner Geschichte ist Deutschland ringsum von Bündnis- und Integrationspartnern umgeben und keiner äußeren Gefährdung seines Territoriums durch Nachbarn ausgesetzt. Diese neue Grundgegebenheit deutscher Sicherheit ist nicht vorübergehender Natur, sondern hat Bestandskraft für die vorhersehbare Zukunft.
2. Die von der Bundesregierung berufene unabhängige Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" hat sich auf dieser Grundlage an ihre Aufgabe gemacht, die sicherheitspolitischen Risiken und Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen und Empfehlungen zu geben, wie die deutschen Streitkräfte künftig ihre Aufgaben im Rahmen einer umfassenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik wahrnehmen können. Kernaufgabe war, Vorschläge für die Grundstrukturen einer neuen Bundeswehr zu entwerfen. Hierzu hat die Kommission umfangreiche Analysen zu Wehrform, Personal, Führung, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzen angestellt. Zum Auftrag der Kommission gehörte vor allem, sich ein Urteil darüber zu bilden, welche militärischen Fähigkeiten - quantitativ wie qualitativ - Deutschland für seine Außen- und Sicherheitspolitik erhalten, verstärken oder neu erwerben sollte.
3. Vier Forderungen waren bei den Untersuchungen der Kommission miteinander zu vereinbaren, nämlich wie eine (1) bedarfsgerecht zugeschnittene, bündnisfähige Bundeswehr auf der Grundlage einer (2) gesellschaftlich tragfähigen Wehrform mit einer (3) technologisch modern gehaltenen Ausrüstung innerhalb eines (4) angemessenen Haushaltsrahmens mittel- und langfristig am besten zu verwirklichen ist. Ziel aller Bemühungen muss eine einsatzfähige, moderne und bezahlbare Bundeswehr sein. Die Reform wird ihre Zeit brauchen, aber das Ziel ist erreichbar.
ERNEUERUNG STATT ANPASSUNG
4. Die Bundeswehr des Jahres 2000 ist mit Blick auf die genannten Forderungen nicht im Gleichgewicht. Sie ist zu groß, falsch zusammengesetzt und zunehmend unmodern. In ihrer heutigen Struktur hat die Bundeswehr keine Zukunft. Die Wehrform produziert zu große Personalumfänge bei gleichzeitig zu schwachen Einsatzkräften. Veraltetes Material schmälert die Einsatzfähigkeit und treibt die Betriebskosten in die Höhe. Die derzeitigen Haushaltsansätze erlauben in der heutigen Struktur und Wehrform keine hinreichende Modernisierung. Die politisch zugesagten Beiträge zu den international vereinbarten Aufgaben sind den deutschen Streitkräften nicht möglich, jedenfalls nicht auf längere Sicht. Schon heute sind die Einsatzkräfte personell und materiell überfordert.
5. Die gegenwärtige Struktur der Bundeswehr ist während der vier Jahrzehnte politischer und militärischer Block-Konfrontation in Mitteleuropa entstanden. In den letzten zehn Jahren hat es Anpassungen gegeben, nicht aber Reformen. Die politischen Verpflichtungen, die nationalen Interessen Deutschlands, die Entscheidungen der Partnerländer in Europa und die Entwicklungen in den verbündeten Streitkräften haben die Bedingungen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik jedoch von Grund auf verändert. Für das Ausmaß des Wandels reichen kleine Anpassungsschritte nicht mehr aus: Eine grundlegende Umgestaltung ist geboten.
Die Kommission empfiehlt deshalb, den militärischen Beitrag Deutschlands zur Sicherheit des Landes und seiner Verbündeten neu zu definieren, die überkommenen Strukturen grundlegend zu reformieren und den militärischen Dienst in der Gesellschaft attraktiv und konkurrenzfähig zu gestalten.
REFORMZIELE
6. Die Bundeswehr kann im Lauf des Jahrzehnts reformiert werden. Die wichtigsten Ziele einer umfassenden Reform sind,
· die Bundeswehr nach Umfang, Struktur, Bewaffnung und Ausrüstung auf die im Rahmen ihres Auftrags wahrscheinlichste Aufgabe vorzubereiten: Teilnahme an Einsätzen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung - zum Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung und in der Erfüllung internationaler Verpflichtungen,
· die Streitkräfte zu wirksamer Zusammenarbeit mit den Partnern in NATO, EU, VN und OSZE zu befähigen und die Sicherheits-, Verteidigungs- und Rüstungsbeschaffungspolitik soweit wie möglich zu europäisieren,
· die Haushaltsmittel so einzusetzen, dass für Betrieb, Ausrüstung und Infrastruktur genügend finanzieller Spielraum bleibt,
· in Streitkräften und Wehrverwaltung einem betriebswirtschaftlichen Denken und Handeln neuen Raum zu geben.
MILITÄRISCHER BEITRAG DEUTSCHLANDS
7. Aus den Einsatzerfahrungen der vergangenen Jahre wie aus dem Vergleich mit unseren wichtigsten Partnern zieht die Kommission den Schluss, dass Messgröße für die neue Bundeswehr die Fähigkeit zur gleichzeitigen und zeitlich unbefristeten Beteiligung an bis zu zwei Kriseneinsätzen sein sollte - und zwar mit Einsatzkräften in folgender Größenordnung:
·
Heer
Zwei Einsatzkontingente in Brigadestärke mit den jeweils notwendigen Unterstützungs-
und Führungselementen (insgesamt bis zu 16.000 Soldaten).
·
Luftwaffe
Zwei Einsatzkontingente mit insgesamt 90 bis 100 Kampfflugzeugen, 10 Staffeln
bodengebundener Luftverteidigung; ferner Luftbetankungs- sowie
Lufttransportkomponenten.
·
Marine
Zwei Einsatzkontingente aus Schiffen, U-Booten und Flugzeugen mit der Befähigung
zur verbundenen Seekriegführung.
·
Sanitätsdienst
Zwei Einsatzkontingente mit mobiler Lazarett- und Verwundetentransportkapazität.
Für diese Aufgaben einschließlich des angemessenen Austausches der eingesetzten Soldaten müssen die Einsatzkräfte der Bundeswehr von derzeit rund 60.000 Soldaten auf etwa 140.000 Soldaten verstärkt werden. Mit den so bereitgestellten Kräften - unterstützt von einer militärischen Grundorganisation von etwa 100.000 Soldaten - wird auch der deutsche Beitrag zur Bündnisverteidigung geleistet werden können. Damit entspricht der militärische Beitrag Deutschlands denen unserer wichtigsten europäischen Partnerländer.
8. Die Ausrichtung der Streitkräfte auf Krisenvorsorge und Krisenbewältigung wird das Personalstärkeverhältnis der Teilstreitkräfte verändern: Luftwaffe und Marine werden einen größeren Anteil als bisher einnehmen, das Heer wird absolut und relativ kleiner. Gemessen an den heutigen Umfängen und Strukturen ist der Veränderungsbedarf dort am größten.
WEHRFORM UND STREITKRÄFTEUMFANG
9. Die Kommission hat die Vorteile und die Nachteile von Freiwilligen- und Wehrpflicht-Streitkräften eingehend erörtert. Ihre Empfehlung zur Wehrform beruht auf Prüfungen der staatsbürgerlichen, verfassungsrechtlichen und sicherheitspolitischen Voraussetzungen. Eine drastisch verkleinerte Bundeswehr hätte den Übergang auf ein reines Freiwilligensystem nahe gelegt. Die Kommission ist aber der Meinung, dass sich die künftige Bundeswehr nicht ausschließlich auf Freiwillige stützen kann. Angesichts andauernder äußerer Ungewissheiten sollte die Struktur der Streitkräfte flexibel ausgelegt sein und über Aufwuchspotenzial und Regenerationsfähigkeit verfügen. Wehrpflichtige werden weiterhin gebraucht - wenn auch in deutlich kleinerer Zahl als bisher. Die Friedensstärke der Bundeswehr sollte sich an einem Richtwert von 240.000 Soldaten orientieren.
Die Kommission empfiehlt, einen Grundwehrdienst von 10 Monaten beizubehalten und die Einberufung von Grundwehrdienstleistenden künftig am kleiner gewordenen Bedarf der Streitkräfte zu orientieren. In der Praxis bedeutet das einen Auswahl-Wehrdienst.1 Wer diesen Dienst leistet, soll dafür eine höhere Kompensation erhalten.
1Zu diesem Punkt gab es abweichende Meinungen.
SCHWERPUNKTE
10. Damit die Bundesregierung den genannten Zielen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik näher kommen kann, empfiehlt die Kommission den folgenden Katalog von Maßnahmen:
ERFORDERNISSE
11. Die Kommission
empfiehlt, mit der Reform der Bundeswehr alsbald zu beginnen und den Umbau in
kontrollierten Schritten zu realisieren. Das Vorhaben verlangt Energie und
Ausdauer. Es wird Jahre in Anspruch nehmen. Die Belastungen für die betroffenen
Menschen sind vorhersehbar groß. Zum grundlegenden Umbau der Bundeswehr gibt es
indessen keine Alternative.
Für den gesamten Zeitraum des Umbaus, also über den von der Mittelfristigen
Finanzplanung abgedeckten Zeitrahmen hinaus, bedarf die Bundeswehr eines verlässlichen,
dem Postulat der Stetigkeit genügenden, aufgabengerechten Haushaltsrahmens. Die
Verfassungsorgane müssen der Bundeswehr Planungssicherheit geben. Die
Kommission empfiehlt, mit einem Programmgesetz, das auch den Haushalt für
mehrere Jahre bestimmt, die notwendige Voraussetzung für die Reform zu schaffen
und die einzelnen Maßnahmen nach Art, Umfang und Reihenfolge zu bestimmen. Das
soll auch dazu dienen, die investiven Anteile gegen Verdrängungseffekte - zum
Beispiel verursacht durch steigende Personalkosten - abzusichern.
12. Im Übrigen ist der Wandel nicht ohne darüber hinaus gehende finanzielle Aufwendungen erreichbar: Sparen kostet. Das gilt nicht nur für den sozialverträglichen Abbau von Personal und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes, um den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Um Betriebsausgaben zu reduzieren oder zu begrenzen, sind kostspielige Modernisierungsmaßnahmen unumgänglich.
Darüber hinaus werden Mittel gebraucht, um Ausrüstung und Material auf modernen Stand zu bringen und diesen Standard kontinuierlich zu halten. Der Investitionsanteil muss dauerhaft erhöht werden. Gegenüber heute bedeutet das im Mittel jährlich 2 bis 3 Mrd. DM mehr.
Der zusätzliche Mittelbedarf wird nicht in jedem Jahr in gleicher Höhe anfallen. Nach moderatem Beginn wird er mit den fortschreitenden finanzwirksamen Planungen und Vertragsabschlüssen anwachsen.
Die Kommission hält es aber für erreichbar, dass den vorgeschlagenen notwendigen Mehrausgaben langfristig Kosteneinsparungen in etwa gleicher Höhe gegenüberstehen. Die Verteidigungsausgaben dürften sich dann in der derzeitigen Größenordnung bewegen.2
2Zu diesem Punkt gab es abweichende Meinungen.
EUROPÄISCHE PERSPEKTIVE
13. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben ihre Absicht bekräftigt, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln und dafür auch Streitkräfte in der Größenordnung von 50.000 bis 60.000 Soldaten bereitzustellen. Der erfolgreiche Einsatz eines solchen Militär-Kontingents zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung verlangt eine Reihe militärischer Fähigkeiten, die kein Partner in Europa allein erwerben und unterhalten kann.
Es wächst die Einsicht, bei den Streitkräftereformen näher zusammenzurücken und mehr miteinander zu kooperieren. Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung eine politische Initiative mit dem Ziel, den in vielen Partnerländern betriebenen Umbau der Streitkräfte untereinander abzustimmen und - wo immer möglich - für die Zukunft gemeinschaftliche europäische Vereinbarungen zu treffen.