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PRESSEMITTEILUNG

Bonn, den 01.12.1995


274. Plenarsitzung
der Ständigen Konferenz
der Kultusminster und -senatoren
der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
am 30.11./01. Dezember 1995
in Mainz



Am 30.11./01. Dezember 1995 fand unter dem Vorsitz der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Senatorin Rosemarie Raab (Hamburg), die 274. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Mainz (Südwestfunk, Landesfunkhaus) statt.

Beschluß zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Nach mehrjährigen Vorbereitungen zusammen mit Pädagogen und Sprachwissenschaftlern hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer 274. Plenarsitzung vom 30.11./01.12.1995 in Mainz eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung beschlossen. Sie soll das Schreiben vereinfachen. Die Neuregelung wird nunmehr der Ministerpräsidentkonferenz und der Bundesregierung zur Zustimmung vorgelegt.

Durch die Neuregelung werden eine Reihe von Ungereimtheiten, Fehlentwicklungen und Fehlerquellen beseitigt werden, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Die Schreibregeln werden von 212 auf 112 reduziert. Von 52 Kommaregeln bleiben nur 9 übrig. Die Neuregelung soll nach breiter Information und ausreichender Vorbereitung zum 01.08.1998 in Kraft treten. Bis zum 31.07.2005 gibt es eine Übergangsfrist, während der die bisherigen Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt werden. Zuletzt hat die Kultusministerkonferenz noch einmal die Frage der eindeutschenden Schreibweise von Fremdwörtern überprüft und eine Reihe von umstrittenen Regelungsvorschlägen zurückgenommen. Eine Eindeutschung in der Schreibung wird nummehr nur erfolgen, wo der Prozeß der Integration im Sprachgebrauch bereits weit fortgeschritten ist.

Die Neuregelung ist mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmt, um die Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum zu wahren.


Der Beschluß der Kultusministerkonfernz hat folgenden Wortlaut:

  1. Die Kultusministerkonferenz nimmt den Bericht der Amtschefskommission zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zustimmend zur Kenntnis.

  2. Die Kultusminister verständigen sich darauf, den überarbeiteten Neuregelungsvorschlag "Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis" (RS Nr. 322/95 vom 12.06.1995) mit den Änderungen der Beilage 1 unter der Voraussetzung,
    daß die Ministerpräsidenten dem Neuregelungsvorschlag zustimmen,
    daß der Bund den Neuregelungsvorschlag zustimmt und
    daß die angestrebte zwischenstaatliche Erklärung von
    Deutschland, Österreich, der Schweiz und ggf. weiteren interessierten Staaten rechtzeitig unterzeichnet wird,
    als verbindliche Grundlage für den Unterricht in allen Schulen einzuführen.

  3. Die Kultusministerkonferenz ermächtigt die Präsidentin - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Ministerpräsidenten -, die zwischen den deutschsprachigen Ländern abzustimmende gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zu unterzeichnen.

  4. Die Neuregelung tritt am 01.08.1998 mit folgenden Maßgaben in Kraft:

    1. Schulbücher, die das neue Regelwerk beachten, können im Vorgriff auf die Neuregelung bereits vor dem 01.08.1998 genehmigt werden.

    2. Weitere Übergangsregelungen für die Zeit bis zum 01.08.1998 - einschließlich der für die Schulbuchgenehmigung zu treffenden Entscheidungen treffen die Länder in eigener Zuständigkeit.

    3. Bis zum 31.07.2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.
      Zu diesem Zeitpunkt sollten auch alle Schulbücher in der neuen Schreibung vorliegen.

      Sollte sich herausstellen, daß die Übergangszeit zu großzügig oder zu eng bemessen ist, wird eine Veränderung der Frist durch die Kultusministerkonferenz in Aussicht genommen.

  1. In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden ab dem 01.08.1998 Wörterbücher zugrundegelegt, die nach Erklärung des jeweiligen Verlages der Neuregelung in der jeweils gültigen Fassung in vollem Umfang entsprechen.

  2. Der Schulausschuß/die Arbeitsgruppe "Rechtschreibreform" wird gebeten, die Umsetzung der Neuregelung im Schulbereich zu begleiten.

  3. Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, daß besondere Kosten bei der Umsetzung der Neuregelung nicht entstehen werden, da die Schulbücher mit Ausnahme der Rechtschreiblernmittel angesichts der gewählten Fristen und Termine im normalen Erneuerungsturnus ersetzt werden können.

  4. Die Kultusministerkonferenz stimmt der Einrichtung einer international besetzten "Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung" beim Institut für deutsche Sprache (IDS) zu. Grundlage der Arbeit der Kommission soll der vorgelegte Entwurf "Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren ..." sein.

  5. Bisherige Festlegungen zur Rechtschreibung, insbesondere der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 18./19.11.1955 "Regeln der deutschen Rechtschreibung" werden mit Wirkung vom 01.08.1998 aufgehoben.

  6. Die Kultusministerkonferenz ist der Auffassung, daß den von der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.-27.10.1995 gefaßten Beschlüssen zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch den überarbeiteten Neuregelungsvorschlag und die geplanten Verfahrensschritte Rechnung getragen wird, und bittet die Präsidentin, die Ministerpräsidentenkonferenz und das Bundesministerium des Innern über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.

  7. Die Kultusministerkonferenz wird die Einführung der Neuregelung durch geeignete Informationen begleiten.



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