Kapitel 4:   Groß- und Kleinschreibung

 

Allgemein lässt sich sagen, dass durch große Anfangsbuchstaben bestimmte grammatische Funktionen gekennzeichnet werden, die das betreffende Wort erfüllt, wie z.B. die Kennzeichnung eines Wortes als Substantiv, als Eigenname, als erstes Wort eines Satzes.

Besondere Schwierigkeiten bereiten nicht so sehr die genuinen Substantive wie der Löffel, die Gabel, das Messer, sondern vor allem folgende Fälle:

a) Ein Wort, das eigentlich kein Substantiv ist, wird als Substantiv gebraucht und daher mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wie z.B. der Alte, beim Lesen, ein Hoch. In dieser Fallgruppe bleibt alles beim Alten.

b) Auf der anderen Seite war in einigen Fällen kleinzuschreiben, obwohl erkennbare Merkmale für einen substantivischen Gebrauch vorzuliegen scheinen, wie z.B. aufs neue, des weiteren, im einzelnen. In dieser Fallgruppe gibt es eine Reihe von Änderungen mit der Folge vermehrter Großschreibung.

c) Nicht zuletzt gab es den Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung im Fall von einerseits konkretem und andererseits von übertragenem Gebrauch: Wir gingen im Dunkeln nach Hause (konkreter Gebrauch). Bei der Lösung dieses Problems tappten wir lange im dunkeln (übertragener Gebrauch). In diesem Fall ist die unterschiedliche Schreibung zugunsten genereller Großschreibung aufgehoben worden.


4.1 Großschreibung der Anredepronomen in Briefen usw.

Da es ansonsten leicht zu Missverständnissen kommen kann, ist die Großschreibung des Anredepronomens Sie auch weiterhin obligatorisch, etwa in Fällen wie: Sehr geehrte Frau Schmitz, wie Sie schon erfahren haben, möchten wir Ihnen und Ihren Angehörigen anbieten, ...

Da vergleichbare Missverständnisse im singularen Gebrauch nicht auftreten können und zudem bei Personen, die man duzt, eine besondere Ehrerbietung durch Großschreibung nicht erforderlich ist, soll in diesen Fällen künftig klein geschrieben werden: Liebe Beate, herzlichen Dank für deinen Brief und für das Foto, auf dem du und deine Katze zusammen mit euren Nachbarn abgebildet seid ...

Mit dieser Neuregelung entfällt auch das häufig auftretende Problem, wie denn z.B. Anweisungen in Schulbüchern zu schreiben seien.


4.2 Großschreibung der Eigennamen

Bisher wurden - mit Folgen für die Groß- und Kleinschreibung - die eigentlichen Eigennamen, d.h. Namen für individuell vorkommende Lebewesen, Gegenstände oder Sachverhalte, häufig nicht deutlich genug getrennt von begriffsähnlichen Bezeichnungen. So finden sich in der herkömmlichen Rechtschreibung nebeneinander Fälle wie die schwarze Liste - das Schwarze Brett, der erste April - der Erste Mai, die erste Geige (spielen) - die Erste Hilfe.

Großschreibung soll nach wie vor in folgenden Fällen gelten:

- Titel (z.B. Regierender Bürgermeister);

- Tier- und Pflanzenarten (z.B. Roter Milan, Schwarzer Hollunder);

- besondere Kalendertage (wie z.B. Heiliger Abend, Weißer Sonntag);

- historische Ereignisse (wie z.B. der Westfälische Friede, die Französische Revolution).

In den bisher unterschiedlich geregelten Fällen fester Fügungen wird der adjektivische Bestandteil demnächst durchgehend kleingeschrieben, also z.B. schwarzes Brett, italienischer Salat, blauer Brief, es sei denn es liegt ein Eigenname vor, d.h. ein Name für ein Individuum (im weiten Sinne des Wortes), wie z.B. Stiller Ozean, Schwarzes Meer.


4.3 Ableitungen von Personennamen

Die kaum handhabbare Sonderregel, dass Ableitungen von Personennamen unter besonderen Bedingungen groß-, ansonsten kleinzuschreiben sind, wurde aufgegeben; künftig ist bei adjektivischem Gebrauch stets kleinzuschreiben, also das ohmsche Gesetz, der ohmsche Widerstand, platonische Schriften, platonische Liebe; bei Setzen eines Apostrophs zur Betonung des Namens ist der Namenteil aber großzuschreiben: das Ohm'sche Gesetz, die Grimm'schen Märchen.


4.4 Großschreibung von Substantivierungen

In der Folge der im Deutschen zu Beginn der Neuzeit eingeführten Großschreibung der Substantive wurden mit der Zeit auch die Wörter anderer Wortarten großgeschrieben, wenn sie wie Substantive gebraucht werden, also das Lesen, beim Schreiben, alles Gute, nichts Besonderes.

Von derartigen Fällen waren bisher solche zu unterscheiden, die als sog. Scheinsubstantivierungen oder als übertragener Gebrauch galten und daher kleinzuschreiben waren, wie z.B. aufs neue ('wiederum'), aufs äußerste ('sehr'), des weiteren ('weiterhin'), im allgemeinen ('gewöhnlich'), im dunkeln tappen ('nicht Bescheid wissen').

Besonders in diesem Bereich möchte die Neuregelung (mit der Folge vermehrter Großschreibung) zu mehr Klarheit führen. Die ansonsten zur Identifizierung eines substantivischen Gebrauchs maßgeblichen Kriterien (vorhandener Artikel und Flexionsmerkmale) gelten nunmehr auch für weitere Fallgruppen:

1) Tageszeitangaben nach den Adverbien vorgestern, gestern, heute, morgen, übermorgen werden zukünftig großgeschrieben, z.B. heute Morgen, gestern Abend.

2) Substantivierte Adjektive in festen Wendungen werden in Zukunft nur noch großgeschrieben, wie z.B. das Weite suchen, zum Guten wenden, zum Besten geben, auf dem Trockenen sitzen, im Dunkeln tappen, nicht das Geringste.

3) Generelle Großschreibung gilt auch für adverbiale Wendungen mit Artikel: um ein Beträchtliches, des Langen und Breiten, des Öfteren, des Näheren; und auch mit verschmolzenem Artikel: im Allgemeinen, im Folgenden, im Verborgenen. Hingegen bleibt die Kleinschreibung wegen des fehlenden Artikels erhalten zum Beispiel bei: von weitem, vor kurzem, ohne weiteres, von nah und fern, von klein auf.

4) Substantive werden auch in festen Fügungen nächstens großgeschrieben, also z.B. außer Acht lassen, in Acht nehmen, mit Bezug (auf), in Bezug (auf), Rad fahren, Recht sprechen, Recht haben.


 

 1. Laut-Buchstaben-Zuordnung  2. Getrennt- und Zusammenschreibung
 3. Schreibung mit Bindestrich
 4. Groß- und Kleinschreibung
 5. Zeichensetzung  6. Worttrennung am Zeilenende
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