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Kapitel 5: Zeichensetzung |
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Die Veränderungen betreffen insbesondere den Problemfall Nr. 1: die Kommasetzung, die vor allem in drei Teilbereichen Schwierigkeiten bereitet: (a) Komma vor und, oder und verwandten Konjunktionen, (b) Komma bei Infinitiv- und Partizipialgruppen, (c) Komma bei wörtlicher Rede.
Vor und/oder war im Falle von Aufzählungen nach den bisher geltenden Regeln nur bei der Aufeinanderfolge von vollständigen Hauptsätzen ein Komma zu setzen. Bei dieser Sonderregel gab es wiederum eine Reihe von Ausnahmen. Künftig können die Schreibenden frei entscheiden, ob sie in solchen Fällen ein Komma setzen möchten (etwa um die Konstruktion durchsichtiger zu machen) oder nicht, z.B. Die Musik wird leiser(,) und der Vorhang hebt sich. - Seid ihr mit meinem Vorschlag einverstanden(,) oder habt ihr Einwände vorzubringen? In folgenden Fällen empfiehlt sich z.B. das Setzen eines Kommas, um einem ansonsten möglichen Verlesen vorzubeugen: Er traf sich mit meiner Schwester(,) und deren Freundin war auch mitgekommen. - Wir warten auf euch(,) oder die Kinder gehen schon voraus.
Freigestellt wird zweitens die Kommasetzung bei Partizipial- und Infinitivgruppen, wodurch sich die bisher notwendige Entscheidung erübrigt, ob es sich im fraglichen Fall um eine erweiterte (und daher durch Komma abzugrenzende) oder um eine nicht erweiterte (und daher nicht durch Komma abzugrenzende) Infinitiv- oder Partizipialgruppe handelt: Sie hatten geplant(,) ins Kino zu gehen. - Durch eine Tasse Kaffee gestärkt(,) setzen sie die Arbeit fort. - Sie bot uns(,) ohne einen Augenblick zu zögern(,) ihre Hilfe an. Um mögliche Missverständnisse außuschließen, empfiehlt es sich, in Fällen der folgenden Art ein Komma zu setzen: Ich plante(,) gestern zu euch zu kommen. Ich plante gestern(,) zu euch zu kommen. Mit der Freigabe des Kommas entfallen in diesem Teilbereich sechs bzw. fünf bisher geltende Ausnahmeregeln. Künftig wird verpflichtend nur noch dann ein Komma zu setzen sein, wenn eine Aussage durch einen Hinweis formal angekündigt oder wenn sie wieder aufgenommen wird:
Daran, den Job länger zu behalten, dachte sie nicht. Ein Komma ist auch dann zu setzen, wenn die Infinitiv- bzw. Partizipialgruppe in die Gesamtkonstruktion eingefügt wird (in welchen Fällen man anstelle der Kommas ansonsten auch Klammern oder Gedankenstriche setzen kann): Er, statt den Bedrängten zu Hilfe zu kommen, sah tatenlos zu.
Bei wörtlicher Rede galt bisher die Regel, dass nach Frage- und Ausrufezeichen kein zusätzliches Komma steht. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig auch hier ein Komma zu setzen ist:
"Kommst du morgen?", fragte sie. "Komm bitte morgen!", bat sie. Geht der Satz nach der wörtlichen Rede weiter, so ist ebenfalls ein Komma zu setzen:
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| 1. Laut-Buchstaben-Zuordnung | 2. Getrennt- und Zusammenschreibung |
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3. Schreibung mit Bindestrich |
4. Groß- und Kleinschreibung |
| 5. Zeichensetzung | 6. Worttrennung am Zeilenende |
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