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SCHULINTERN 5/96
Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
für Lehrerinnen, Lehrer und Elternbeiratsvorsitzende
in Baden-Württemberg
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wird verbindlich:
Umsetzungskonzept für die Schulen des Landes
Am 1. Juli wurde in Wien die "Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" durch Vertreter der Staaten Belgien, Deutschland, Italien, Lichtenstein, Österreich, Rumänien,
Schweiz und Ungarn unterzeichnet. Für die Schulen des Landes, ist durch die Wiener Absichtserklärung, den Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995 und durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 4. August 1996 "Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" (Amtsblatt "Kultus und Unterricht" 15/1996, Seite 547) festgelegt, daß die Einführung in abgestimmten Schritten durchgeführt wird. Das komplette Regelwerk und das Wörterverzeichnis ist in dieser Sonderausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.
Fahrplan zur Einführung in Baden-Württemberg
Ab dem Schuljahr 1996/97 beginnen die Erstkläßler an den Grundschulen (bzw. Sonderschulen). Regeln werden hier noch nicht erlernt. Die vereinzelt in den Fibeln vorkommenden Schreibweisen einiger Wörter (Nuß/Nuss) sollen den Kindern in der neuen Form vermittelt werden. Gegebenenfalls müssen die Fibeln oder sonstige Materialien handschriftlich korrigiert werden. Für alle weiterführenden Klassen- und Jahrgangsstufen tritt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung spätestens am 1. August 1998 an jeder Schule in Kraft. Bereits zum Schuljahresbeginn 1996/97 können die Schulen in eigener Verantwortung nach Anhörung des Elternbeirats und der Schulkonferenz durch Beschluß der Gesamtlehrerkonferenz eine vorgezogene Einführung beschließen. Diese ist dann für alle Klassen und Jahrgangsstufen der Schule verbindlich. Bis zum 31. Juli 2005 gelten eine Reihe von Übergangsregelungen. Die wichtigsten:
Fehlerbewertung
Hier wurden großzügige, schülerfreundliche Regelungen erlassen: Bevor eine Schule die Neuregelung einführt, werden Schreibweisen, die der neuen Form entsprechen, in Schülerarbeiten markiert und am Rand mit "neu" vermerkt. Nach Einführung an der Schule werden veraltete Schreibweisen markiert und am Rand durch die neue Schreibweise ergänzt. In beiden Fällen wird das Abweichen von der Norm dem Schüler oder der Schülerin nicht als Fehler angerechnet.
Schulbuchverwendung
Mit Ausnahme von Rechtschreibelernmitteln (Fibeln, Sprachbücher und Arbeitshefte für das Fach Deutsch) können Schulbücher bis zum Ende der Übergangszeit weiter verwendet werden.
Ab der Einführung der Rechtschreibreform an der Schule, also spätestens ab 1. August 1998, sollen keine Rechtschreibelernmittel gemäß alter Rechtschreibung mehr angeschafft werden. Grundsätzlich gilt, daß zugunsten der Anschaffung von neuen Rechtschreibelernmitteln ggf. die Beschaffung anderer Lernmittel zurückgestellt werden muß. Die Schulbuchliste für 1997 wird anzeigen, wo - über die alte Fassung hinaus - bereits ein überarbeitetes Werk vorliegt.
Weitere Übergangsfragen
Es versteht sich von selbst, daß Regeln und Schreibweisen, die künftig entfallen, im Unterricht nicht mehr gezielt eingeübt werden. Besonderes Augenmerk ist den Klassen zu widmen, die vor der Einführung der Neuregelung die weiterführenden Schulen verlassen werden. Diese Schülerinnen und Schüler sollen spätestens in der Abschlußklasse im Fach Deutsch eine Einführung erhalten, so daß sichergestellt ist, daß kein Schüler und keine Schülerin die Schule verläßt, ohne über die Grundlagen der Neuregelung informiert worden zu sein.
Zentrale Prüfungsaufgaben werden bis auf weiteres in bisheriger Rechtschreibung abgefaßt, bei der Fehlerbewertung in Prüfungsarbeiten wird wie beschrieben verfahren.
Vermittlung des Reformwerks in den Schulalltag
Von der Neuregelung sind alle am Schulleben Beteiligten tangiert. Es ist deshalb notwendig, daß in einem abgestimmten und zielgerichteten Verfahren die einzelne Schule ihren Weg zur Umsetzung entwickelt. Der zu vermittelnde Gegenstand, das neue Regelwerk und das Wörterverzeichnis, liegt in Form der Verwaltungsvorschrift vor. Zu günstigen Preisen kann sich jeder mit einschlägigen Nachschlagewerken versorgen, auch CD-ROM, Disketten, Updates für Rechtschreibprogramme sind bereits im Handel oder stehen kurz vor der Einführung. Das Institut für deutsche Sprache in Mannheim hat das Regelwerk auch im Internet zugänglich gemacht: http://www.ids-mannheim.de.
Für die Schulen stellt sich somit primär die Vermittlungsfrage. Wie werden Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern in die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung einbezogen?
Lehrerfortbildung
Im März dieses Jahres trafen sich erstmals Vertreter aller Schularten aus allen Oberschulamtsbezirken, um sich mit der möglichen Umsetzung der Reform zu beschäftigen. Lehrplansynopsen wurden erstellt, Lehrgangsmodelle entwickelt. Diese Multiplikatoren versammelten sich im Juli erneut und nun mit dem konkreten Auftrag, schulartspezifisch Informationstagungen bzw. Lehrgänge zu konzipieren: Ab September finden für den Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulbereich Lehrgänge für je einen Ansprechpartner in jedem Schulamtsbezirk statt. Auf den Fortbildner- bzw. Expertenlehrgängen (früher Fachberaterlehrgänge) wird das Thema ebenfalls aufgenommen. Die schulinterne bzw. regionale Lehrerfortbildung wird dann durch einen Multiplikator pro Staatlichem Schulamt begleitet.
Für die Gymnasien steht in jedem Oberschulamtsbezirk mindestens ein Multiplikator zur Verfügung. An regionalen Tagungen soll mindestens eine Lehrerin oder ein Lehrer pro Schule teilnehmen und über Inhalte und Möglichkeiten der Vermittlung an der Schule informiert werden. Diese Lehrkraft soll dann die schulinterne Multiplikation übernehmen.
Die beruflichen Schulen werden durch zentrale schriftliche Informationen erreicht. Die weitere Umsetzung erfolgt schulintern, ggf. unterstützt durch die für jeden Oberschulamtsbezirk benannten Multiplikator.
Einführung bietet Chancen
Über die konkrete Form der Einführung entscheidet die einzelne Schule. Sie ist vor allem Aufgabe der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer, muß aber von allen an der Schule Unterrichtenden mitgetragen und unterstützt werden.
Die Reform kann Anlaß sein, das Thema Rechtschreibung vor allem in den oberen Klassen in größeren, fächerverbindenden Zusammenhang zu stellen. Angesprochen werden könnte insbesondere in Deutsch und in den Fremdsprachen z. B. die Entwicklung der Sprache oder die rechtlichen und philologischen Implikationen von sprachlichen Normen. Der Vergleich mit anderen sprachlichen Systemen ist möglich. Im Fach Gemeinschaftskunde könnte auch der Entscheidungsfindungsprozeß für diese Reform im Rahmen des kooperativen Föderalismus und auf übernationaler Ebene analysiert werden.
Eine Einführung der Rechtschreibreform bietet den Schulen eine weitere Möglichkeit, in intensiven Kontakt und Dialog mit den Eltern zu treten, etwa im Rahmen von Klassenpflegschaftssitzungen den Eltern die wesentlichen Grundregeln der Reform zu vermitteln.
Fazit
Die Reform macht die deutsche Rechtschreibung leichter erlernbar, weil sie systematisiert und vereinfacht. Deshalb profitieren vor allem Schülerinnen und Schüler.
Regierungsschuldirektor Edmund Kammerer
Referent im Gymnasialreferat des Kultusministeriums
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