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DER BAYERISCHE STAATSMINISTER
FÜR UNTERRICHT, KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
München, den 1. Juli 1996
An die
Schulleiterinnen und Nr. III/9-S 44/4-8/98 648
Schulleiter der
Schulen in Bayern
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juli ist die gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deu-
schen Rechtschreibung von den Vertretern aus den deutschsprachigen
Staaten unterzeichnet worden. Ich bin überzeugt, daß die Verein-
fachungen, die die Neuregelung aufgrund ihrer stärkeren Systema-
tik, der Beseitigung von Ausnahmen und der Betonung des Ent-
scheidungsbereichs der Schreibenden mit sich bringt, den Recht-
schreibunterricht günstig beeinflussen wird.
Gemäß der Vereinbarung tritt das Regelwerk am 01.08.1998 in Kraft.
Wie im Schreiben vom 21.08.1995 Nr. III/9-S 4400/4-8/108 925
angekündigt, wird sich im Interesse der Schüler, insbesondere der
Schulabgänger, der Rechtschreibunterricht jedoch schon vorher, und
zwar möglichst früh im kommenden Schuljahr, an den neuen Regeln zu
orientieren haben. Über den Zeitpunkt, ab dem das neue Regelwerk
an der ganzen Schule anzuwenden ist, entscheidet diese nach den
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in eigener Verantwortung.
Unabhängig davon sollen ab sofort Schreibweisen, die dieser Rege-
lung entsprechen, nicht als Fehler bewertet werden. Für eine
Übergangsfrist bis 2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als
falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen
durch die neue Schreibweise ergänzt.
Die Schulen erhalten demnächst kostenlos zwei Exemplare der Hand-
reichung des ISB zur "Neuregelung der deutschen Rechtschreibung".
Die Handreichung enthält eine zusammenfassende Darstellung der
wichtigsten Neuerungen, methodische Vorschläge für alle Schularten
und eine Liste der Wörter mit geänderter Schreibung.
Einen Überblick über die Neuregelung, der in Kopie auch zur Infor-
mation der Schulabgänger des laufenden Schuljahres dienen kann,
finden Sie zudem in der Juni-Nummer der Zeitschrift "Schulreport".
Für die Veröffentlichung des gesamten Regelwerks ist eine Sonder-
nummer des Amtsblatts vorgesehen.
Ich bitte Sie, die Fachbetreuer für Deutsch, an den Volksschulen
entsprechend qualifizierte Lehrkräfte, zu Beginn des Schuljahres
1996/97 zu beauftragen, das Kollegium, die Schüler und die Eltern-
schaft über Verfahren und Inhalt der Rechtschreibreform zu infor-
mieren.
Zur Unterstützung der schulinternen Fortbildung werden im nächsten
Schuljahr Veranstaltungen der Akademie Dillingen und der regionalen
Lehrerfortbildung angeboten.
Die Umstellung der Rechtschreiblernmittel auf die neuen
Gegebenheiten ist bereits angelaufen; es kann also davon ausgegangen
werden, daß neue Sprachbücher bzw. überarbeitete Rechtschreib-
kapitel zugelassener Werke bereits in Bälde zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Materialien können der Handreichung des ISB entnommen
werden. Bis 2005 werden alle Lernmittel die neue Schreibung anwenden.
Besonders kommt es mir darauf an, daß die Schulen die Neuregelung
zum Anlaß nehmen, sich mit der Bedeutung von Rechtschreibung
und Zeichensetzung für das Schreiben als eine der wichtigsten
Kulturtechniken eingehend auseinanderzusetzen. Ich möchte Sie und
die von Ihnen beauftragten Lehrerinnen und Lehrer daher ermuntern,
die Vereinfachung, die mit der Neuregelung verbunden sind, als
positiven Impuls zu nutzen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen bei der Einführung viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Zehetmair
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht,
Kultus, Wissenschaft und Kunst
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