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Hessisches Kultusministerium: Amtsblatt 12/96, S. 616 ff.


Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
- Umsetzung -

Erlaß vom 19. November 1996
VII A - 601/83 - 150 -

Gült. Verz. Nr. 7200

Die am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnete "Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" schafft die Voraussetzung für eine Rechtschreibreform im gesamten deutschen Sprachgebiet. Die Neuregelung ist die erste systematische Bearbeitung des gegenwärtigen Regelwerks von 1901/02 und verfolgt das Ziel, die Grundregeln zu stärken, Ausnahmen abzubauen und Widersprüche zu vermindern. Dadurch werden die deutschen Rechtschreibregeln übersichtlicher und für Lernende etwas leichter. Die Neuregelung ist ein guter Anlaß, besonders in den fortgeschrittenen Schuljahrgängen, der zweiten Phase der Lehrerbildung und in der Lehrerfortbildung die mit der Rechtschreibung verbundenen Probleme erneut bewußt zu machen und die neueren Entwicklungen der Rechtschreibdidaktik zu thematisieren.

Für die Einführung der Neuregelung an den Schulen und Studienseminaren des Landes Hessen gilt folgendes:

1. Im Schuljahr 1996/97 steht die Information der Lehrerinnen und Lehrer über die Neuregelung im Mittelpunkt. Sie sollen sich das neue Regelwerk möglichst bald aneignen und die Vermittlung der neuen Rechtschreibregeln vorbereiten.
1.1 Im Amtsblatt 1996 wurden hierzu bereits zusammenfassende Darstellungen der Neuregelung veröffentlicht (S. 118, 206 und 470 ff.) sowie eine Liste von Neuerscheinungen zum Thema zusammengestellt (S. 459).
1.2 Empfehlungen zur Umsetzung und eine Literaturliste sind als Anlage aufgenommen worden. Diese Empfehlungen sind Ergebnisse einer Tagung mit Fach- und Ausbildungsleiterinnen und -leitern der Studienseminare.
1.3 Das Hessische Institut für Lehrerfortbildung wird durch regionale Fortbildungsveranstaltungen und durch eine Fachtagung zur Einführung der neuen Regeln beitragen.
2. Die unterrichtliche Umstellung soll - dem Bedarf und den gegebenheiten entsprechend - differenziert erfolgen. Sie beginnt mit Einführungskursen für Schulabgänger.
2.1 In einem ersten vorgezogenen Schritt sind diejenigen Schülerinnen und Schüler mit der Neuregelung vertraut zu machen, die am Ende der Schuljahre 1996/97 und 1997/98 voraussichtlich die Schule verlassen werden. Für sie sind im jeweiligen 2. Schulhalbjahr Einführungskurse einzurichten und so rechtzeitig anzusetzen, daß die Einführung bis zum Tag der Schulentlassung abgeschlossen ist.
2.2 Für die Einführungskurse sind mindestens zwei und höchstens fünf Wochenstunden über einen angemessenen Zeitraum vorzusehen; eine entsprechende Empfehlung wird von der Lehrkraft vorgelegt, die den Kurs durchführt. Es werden vorrangig Unterrichtsstunden im Fach Deutsch verwendet, aber im Bedarfsfall und je nach Unterrichtssituation an der einzelnen Schule auch andere Stunden. Die Wiederholung und Übung ist der erreichte Stand der Einführung zu festigen.
2.3 Der Schulleiter oder die Schulleiterin trifft die für die Durchführung erforderlichen organisatorischen Entscheidungen. Er oder sie darf im Einvernehmen mit der Lehrkraft, die den Einführungskurs leitet, klassen-, gruppen- oder jahrgangsübergreifende Durchführung vorsehen. Die in der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen. Gruppen und Kurse in allen Schulformen (vom 03.12.1992, ABl. 1/93, S. 2 ff.) genannten Höchstzahlen dürfen nur mit Zustimmung der Lehrkraft, die den Kurs leitet, überschritten werden. Selbstverständlich ist es auch gestattet, Einführungskurse schul- oder schulformübergreifend zu organisieren.
2.4 Schulen, in denen das nach Einschätzung der Gesamtkonferenz für erforderlich gehalten wird, dürfen den Einführungskurs schon früher beginnen und ihn noch für eines oder mehrere Schuljahre weiterführen.
3. Eine vorgezogene generelle Umstellung an einer Schule ist ab 01.08.1997 zulässig, sofern die Gesamtkonferenz ihr zustimmt und das Kollegium der Schule mit der Neuregelung vertraut ist.
3.1 Eine vorgezogene Umstellung empfiehlt sich wegen des geringeren Änderungsumfangs und zur Vermeidung von unnötigen Umlernprozessen besonders in der Primarstufe.
3.2 Ab Schuljahr 1998/99 ist die Umstellung für alle Schulen obligatorisch. Die Neuregelung gilt also ab 01.08.1998 an jeder Schule für alle Klassen und Schuljahrgänge in allen Fächern.
3.3 Zur Vorbereitung der fakultativen Umstellung zum 01.08.1997 (vgl. 3.) und der obligatorischen Umstellung zum 01.08.1998 (vgl. 3.2) sollen schulinterne Einführungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei empfiehlt es sich, daß mehrere Schulen zusammenarbeiten.
4. Ab sofort gelten folgende Übergangsregelungen:
4.1 Mit der Neuregelung eingeführte Schreibweisen werden generell nicht mehr als Fehler angestrichen. Auch deshalb ist es vordringlich, daß sich alle Lehrerinnen und Lehrer so schnell wie möglich mit der Neuregelung vertraut machen.
4.2 Bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 werden bisherige Schreibweisen, die sich durch die Neuregelung geändert haben nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet.
4.3 Schreibregeln und Schreibweisen, die künftig entfallen, werden im Unterricht nicht mehr eingeübt.
5. Für die Aktualisierung des Schulbücherbestandes gilt:
5.1 An die neuen Rechtschreibregeln angepaßte Schulbücher müssen im Rahmen des üblichen Erneuerungsrhythmus' angeschafft werden. Zusätzliche Mittel können dafür nicht bereitgestellt werden. Die vorhandenen Bestände dürfen und müssen also weiter benutzt werden.
5.2 Bei der Anschaffung von neuen Schulbüchern sollte in den nächsten Jahren zweifelsfrei die Priorität bei Büchern für den deutschen Sprachunterricht liegen.
5.3 Schulbücher, die die neuen Rechtschreibregeln enthalten bzw. berücksichtigen, werden erstmals in den Schulbücherkatalog für das Schuljahr 1997/98 aufgenommen; sie werden im Verzeichnis der Lernmittel besonders gekennzeichnet.
6. In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden ab sofort Wörterbücher zugrunde gelegt, die der Neuregelung in vollem Umfang entsprechen.
7. Zur Information aller Betroffenen über das Verfahren werden die Leiterinnen und Leiter der Schulen gebeten, im 2. Schulhalbjahr 1996/97 Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form über den voraussichtlichen Zeitplan der Umstellung und die näheren Einzelheiten an der jeweiligen Schule zu unterrichten.
Anlage
zu dem Erlaß zur Umsetzung der Neuregelung
der deutschen Rechtschreibung vom 19.11.1996
- VII A - 601/83 - 150 -

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