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Bundesverfassungsgericht:
Pressemitteilung Nr. 79/98 vom 14. Juli 1998

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen 
"Rechtschreibreform"
Der Erste Senat des BVerfG hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. Mai 1998 mit Urteil vom 14. Juli einstimmig folgendes entschieden: Die Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Einführung der Neure- gelung der deutschen Rechtschreibung in den Schulen (sogenannte Rechtschreibreform) ist unbegründet. Die Vb wird zurückgewiesen. Begründung (Zusammenfassung): 1. Die Rücknahme der Vb ist unwirksam. 2. Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen. 3. Entsprechende Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. 4. Für die Einführung der "Rechtschreibreform" in Schleswig-Holstein bedurfte es keiner über die allgemeinen Lernzielbestimmungen des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage. 5. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch diese Neuregelung nicht verletzt. Voller Wortlaut der Pressemitteilung

 * Die Zeit vom 16. Juli 1998:
Dieter E. Zimmer Rechtschreibreform! Und was nun?
 * Kieler Nachrichten vom 15. Juli 1998:
Peter Höver: Appell an den Norden
Kommentar
 * Süddeutsche Zeitung vom 15. Juli 1998:
Hermann Unterstöger: Lässiger im Grundsätzlichen
Kommentar
 * Nürnberger Nachrichten vom 15. Juli 1998:
Herbert Fuehr: Die Chance nutzen
Kommentar
 * Frankfurter Rundschau vom 15. Juli 1998:
Astrid Hölscher: Wir Semi-Alphabeten
Kommentar
 * Die Welt online vom 15. Juli 1998:
Dankwart Guratzsch: Das Urteil
Kommentar
 * Berliner Zeitung vom 15. Juli 1998:
Jens Jessen: Zurück zum fröhlichen Wildwuchs
Kommentar
 * Die Welt online vom 13. Mai 1998:
Karlsruhe hört Pro und Kontra zur Schreibreform
Bundesverfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit, nicht Regeln
 * Wolfgang Mentrup: Neuregelung der Rechtschreibung.
Zur Anhörung des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe 12. Mai 1998)
Impressionen - Argumentationen (Word-6.0-Dokument, 11 Druckseiten)
(Download von den Seiten des IDS)
 * Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1/98 vom 13. Januar 1998
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen.
Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform.
Noch keine Entscheidung in der Sache
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