Deutscher Bundestag - Plenarprotokoll der 170. Sitzung am 18.04.97
- Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Detlef Kleinert
(Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe und weiterer
Abgeordneter.
Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland--
Drucksache 13/7028 --
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)
Auswärtiger Ausschuß
Innenausschuß
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und
Technikfolgenabschätzung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache
eine halbe Stunde vorgesehen. -- Ich sehe und höre keinen
Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Franz Peter
Basten das Wort.
Franz Peter Basten (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, mich in den
Streit darüber einzumischen, ob die neue Rechtschreibung schöner,
logischer, gebildeter, zeitgemäßer oder gescheiter ist als das,
was bisher gilt. Ob sie allerdings einer von der Sache her
gebotenen, unausweichlichen Notwendigkeit entspricht -- dafür
fehlen mir bis zur Stunde überzeugende Beweise. Sie kommt mir eher
schlicht überflüssig vor. Und ich stehe mit diesem Urteil weiß
Gott nicht allein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Ob man Kuß in Zukunft mit "ss" oder, wie bisher, mit "ß"
schreibt, ist vielleicht eher eine Temperamentsfrage, die mit
vorrückendem Alter anders entschieden wird als in jungen Jahren.
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Hauptsache, machen!)
Wenn man allerdings Kommuniqué zukünftig "Kommunikee" schreibt, ist
damit nach meinem Geschmack ein Verlust an Eleganz verbunden. Die
neue Schreibweise kommt mir eher platt und ungebildet vor.
Bei einigen Worttrennungen aber schüttelt es mich, zum Beispiel
wenn es statt Ex-trakt Ext-rakt, statt Infil-tration Infilt-
ration, statt Konzen-tration Konzent-ration oder statt Sa-krament
Sak-rament heißen soll.
(Heiterkeit bei der F.D.P.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist Gottes weht, wo
er will -- jedenfalls nicht unbedingt und zu allen Zeiten bei den
deutschen Kultusministern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Die Reform wurde Anfang Dezember 1995 von den Kultusministern
beschlossen und Mitte Dezember 1995 von den Ministerpräsidenten
abgesegnet. Bis zur Einspruchsfrist am 5. März 1996 hat kein
deutsches Parlament widersprochen, keines der 16 Länderparlamente
und auch nicht der Deutsche Bundestag. Die Bundesregierung soll
zustimmend genickt haben. Auch das muß um der Wahrheit willen am
heutigen Tage deutlich festgestellt werden.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Weiß man, welches
Mitglied der Bundesregierung?)
Nach einer Phase des Tiefschlafs von fast einem Jahr kam dann der
Aufstand der deutschen Dichter. Noch länger hat der Bundestag
gebraucht bis zu seinem Gruppenantrag vom Februar 1997. Die
Länderparlamente ruhen noch immer in Frieden.
Kultusminister Zehetmair hat zu Recht festgestellt, daß der
Konferenzbeschluß vom Dezember 1995 regele, "wie das deutsche Volk
schreibt". Wie das deutsche Volk schreibt, hat etwas damit zu tun,
daß die Sprache, auch die geschriebene, "ein grundlegendes
Identitätsmerkmal des gesamten deutschen Volkes" ist, wie Rupert
Scholz es zutreffend formuliert. Menschliche Sprache markiert
äußerlich den alles entscheidenden qualitativen Sprung von der
übrigen Schöpfung zum Menschen. Sprache ist für die Persönlichkeit
des Menschen, für sein Wesen, für sein Menschsein schlechthin
konstitutiv.
Deshalb sind, ob nun zu spät gekommen oder nicht,
Verfassungsfragen aufgerufen, die sich mit dem Hinweis auf die Uhr
nicht beiseite schieben lassen. Grundrechte sind betroffen. Fragen
nach dem Gesetzesvorbehalt fär wesentliche Grundentscheidungen,
welche die Bevölkerung betreffen, sind aufgeworfen. Dies gilt
freilich auch dann, wenn man die Reform für überflüssig hält. Sie
entfaltet schließlich wesentliche Wirkungen.
Die Verfassung kommt im übrigen nie zu spät. Entweder werden
Fehlentscheidungen rechtzeitig durch den Gesetzgeber korrigiert,
oder Verfassungs- und Verwaltungsgerichte korrigieren selbst.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Wenn in dem Zusammenhang Kultusministerien davon sprechen, die
verbindliche Regel gelte nur für die Schule, außerhalb der Schule
könne jeder schreiben, wie er wolle, also alt oder neu,
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Unerhört!)
dann ist das eine Lachnummer.
(Beifall bei der F.D.P.)
Denn vor dem Hintergrund der von zahllosen Lehrergenerationen mit
Inbrunst gepredigten Schulweisheit, daß wir nicht für die Schule,
sondern für das Leben lernen, stellt sich die Frage nach dem Sinn
-- oder besser: nach dem Unsinn -- dieser Reform nur noch um so
schärfer.
(Zustimmung bei der F.D.P.)
Goethe, der nach Meinung eines renommierten deutschen
Germanistikprofessors die Rechtschreibreform ebenfalls für
überflüssig halten würde,
(Heiterkeit)
hatte es viel einfacher. Dem jungen Frankfurter Goethe hat dessen
Schreiblehrer die für Frankfurt geltende südwestdeutsche Norm
beigebracht. Später, in Weimar, hat Goethe geschrieben, wie in
Leipzig und Dresden geschrieben wurde. Das Meißenische galt in
jener Zeit als vorbildlich.
Die Kultusminister können allerdings nicht so tun, als würden sie
in Goethes Zeiten leben. Heute ist das Bedürfnis nach
einheitlichen Regeln und Verbindlichkeiten unbestritten. Das
entspricht den gewandelten Anschauungen, aber auch den völlig
veränderten Anforderungen an Funktionen von Sprache, insbesondere
der geschriebenen Sprache. Aber das alles entfaltet
Rechtswirkungen. Da muß an Grundrechten sowie Rechtsstaats- und
Demokratieprinzipien Maß genommen werden.
Diese Hürden können auch durch exekutive Omnipotenzgefühle von 16
Kultusministern nicht überwunden werden. Wenn das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzesvorbehalt bereits für die
Einführung des Sexualkundeunterrichts reklamiert hat und wenn das
Bundesverwaltungsgericht sogar für die Einführung einer
Pflichtfremdsprache in der Orientierungsstufe eine gesetzliche
Grundlage verlangt, dann muß die Frage, wie das Volk schreibt, im
Hinblick auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zumindest
einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Diese Frage aufgeworfen zu haben ist die verdienstvolle
Initiative des Kollegen Kleinert zum Gruppenantrag, dem sich
namhafte Kolleginnen und Kollegen angeschlossen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Damit ist die parlamentarische Debatte eröffnet.
Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage, ob die
Gesetzgebungskompetenz der Länder oder sogar des Bundes gegeben
ist. Professor Rupert Scholz vertritt mit beachtlichen Hinweisen
die Auffassung, die Frage, wie das Volk schreibe, und die
Angelegenheit der mit Sprache verbundenen Identität des Volkes
könnten nur von dem für das ganze Volk zuständigen
Gesetzgebungsorgan entschieden werden. Das ist der Deutsche
Bundestag.
Ich habe in diesem Punkte keine abschließende Meinung. Ich bin im
Hinblick auf das Vorliegen einer Bundeskompetenz für die gesamte
Rechtschreibreform eher skeptisch. Aber ich stelle folgende
Überlegung an: Wenn eine Länderkompetenz für die
Rechtschreibreform gegeben ist, dann kann sie sich nur aus einer
allgemeinen Länderkompetenz für die Sprache ableiten. Besteht aber
eine solche, dann können 16 Länderparlamente souverän über Sprache
entscheiden. Sie könnten dann -- wie sie Sexualkundeunterricht
einführen oder nicht -- auch unterschiedliche Regelungen für das
finden, was an der Sprache richtig oder falsch zu sein hat.
Es gibt aber nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen.
Daraus könnte man die Schlußfolgerung ziehen, daß kraft Natur der
Sache nur der Bund für die Regeln der deutschen Sprache in
Deutschland Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die
Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache ist zwar in der
Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch als
Verfassungsgrundsatz durch das Bundesverfassungsgericht längst
anerkannt.
Ich nenne einen anderen Ansatzpunkt, der zumindest in einem
speziellen Zusammenhang Bundeskompetenz im Hinblick auf deutsche
Sprache offenkundig macht. Der Bund besitzt über Art. 74 Abs. 1
Nr. 1 des Grundgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
über die Gerichtsverfassung. Von dieser Kompetenz ist durch das
Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht. \sp 184 GVG lautet:
"Die Gerichtssprache ist deutsch."
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Interessanter Gesichtspunkt!)
Wenn also der Bundesgesetzgeber über die Kompetenz verfügt, die
deutsche Sprache als Gerichtssprache anzuordnen, dann schließt das
denknotwendig auch die Entscheidungskompetenz darüber mit ein, in
welcher Schreibweise und äußerer Darstellungsform die
Gerichtssprache Deutsch zuzulassen ist.
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Wenn es Thüringisch wäre!)
-- Warten Sie ab. -- Lüge die Entscheidungskompetenz über die
Gerichtssprache nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, so
könnte niemand den Sächsischen Landtag daran hindern, zu
bestimmen, daß zum Beispiel alle Entscheidungen des sächsischen
Verfassungsgerichtshofes in Sächsisch abzufassen seien. Ich könnte
mir durchaus Leute vorstellen, die das mit einer konsequenten
Fortentwicklung der föderalen Struktur Deutschlands begründen
würden. In Rheinland-Pfalz, meinem Heimatland, müßte das
Ganze wohl dreisprachig erfolgen: in Moselfränkisch, in
Rheinhessisch und in Pfälzisch.
Aber Spaß beiseite. Alles, was sich der karikierenden Versuchung
so aufdrängt wie diese Rechtschreibereform, sollte eher dreimal
gründlich hinterfragt werden. Ich wage keine abschließende
verfassungsrechtliche Beurteilung. Eines jedoch wird offenbar:
Landesregierungen, Länderparlamente, Bundesregierung und Bundestag
sind in ihrem Kompetenzbereich betroffen und müssen
zusammenwirken. Denn so, wie sich die Kultusminister in exekutiver
Ausschließlichkeit die Regelung vorgestellt haben, kann sie sich
wohl nicht vollziehen.
Ich rate daher den Landesregierungen dazu, von der Durchsetzung
der Beschlüsse einstweilen abzulassen und sich mit der
Bundesregierung zusammenzusetzen. Der Bundesregierung gilt mein
Rat, auf die Landesregierungen zuzugehen. Die Parlamente müssen
sich unterdessen mit der Sache auseinandersetzen. Der Umgang mit
der deutschen Sprache gelingt nur im Konsens. Ich bin sicher, daß
sich die Ausschußberatungen im Deutschen Bundestag an dieser
Leitlinie orientieren werden.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort der
Abgeordneten Liesel Hartenstein.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich möchte in dieser Debatte nicht zu den
juristischen und schon gar nicht zu den verfassungsrechtlichen
Fragen Stellung nehmen. Das werden andere Kollegen tun, die dies
besser können. Mein Vorredner hat ja schon einige Bemerkungen dazu
gemacht. Ich denke jedoch, daß der interfraktionelle Antrag zur
Rechtschreibreform und die heutige Debatte ihren Sinn verfehlen
würden, wenn nicht auch zur Sache selbst einiges gesagt werden
könnte.
Deshalb gleich meine erste Feststellung. Die Bedeutung und die
Dimension dieser Reform sind in der Politik und auch in der
Öffentlichkeit lange Zeit weit unterschätzt worden.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei
Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)·
Nur so ist es zu erklären, daß sich erst nach dem Beschluß der
Kultusministerkonferenz und der Ministerpräsidenten der Länder und
zum Teil erst in jüngster Zeit der Protest eine Stimme verschafft
hat -- der Protest zahlreicher namhafter Schriftsteller, darunter
Günter Grass, Siegfried Lenz, Martin Walser, der Widerspruch
bekannter Verlage und Printmedien und vor allen Dingen der
Protest, der darin seinen Niederschlag findet, daß wir auf unseren
Schreibtischen Hunderte von Elternbriefen vorfinden, daß
Bürgerinitiativen entstehen und sogar Volksbegehren gefordert
werden.
Nur so, nämlich aus dieser Unterschätzung heraus, ist es auch zu
erklären, daß sich die Kultusministerkonferenz auf den Standpunkt
stellen konnte, bei der Neufassung der Rechtschreibung sei eine
Regelung durch Verwaltungsvorschriften ausreichend, ähnlich wie
bei Richtlinien oder Lehrplänen. Hierin, so meine ich, steckt eine
erhebliche Verkennung dessen, was mit dieser Reform geschieht, und
sogar
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
-- ich will noch einen Schritt weitergehen -- eine grundsätzliche
Verkennung dessen, was Sprache, auch geschriebene Sprache, für
unsere Gesellschaft bedeutet.
Die Erklärung der KMK vom 27. Februar dieses Jahres bleibt noch
ganz auf dieser Linie. Es handle sich, so wird gesagt, nur um eine
"maßvolle Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer
Bereinigung und der Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit".
Die Neuregelung berühre nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger. Der Befassung durch die Parlamente bedürfe es nicht. Ich
widerspreche dem nachdrücklich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Wenn die Debatte heute eines bewirken kann, dann dies, das
Vorhaben der Rechtschreibreform aus dem Klima der Unerheblichkeit
herauszuführen, in das es durch das bisherige Verfahren
hineinmanövriert worden ist. Wir müssen uns wieder an eine
Grundwahrheit erinnern, die lautet: Sprache ist nicht nur das
zentrale Kommunikationsmittel zwischen den Menschen, sondern
Sprache ist Ausdrucksmittel für Lebensgehalte. Sie ist das
Ausdrucksmittel schlechthin, mit dem der Mensch die Welt
einzufangen versucht und mit dessen Hilfe er sich mit ihr
auseinandersetzt.
Von der Sprache als eigenem, lebendigem, historisch gewachsenem
Organismus ist in der Erklärung der KMK aber viel zuwenig, fast
gar nicht die Rede. Ich bedauere das. In der Sprache, auch im
Schriftbild spiegelt sich die Fälle der geographischen,
kulturellen und sozialen Verflechtungen, spiegeln sich vor allem
auch die vielfältigen Einflußfaktoren unserer Geschichte wider. Es
scheint fast, als ob solche Gesichtspunkte völlig außen vor
geblieben seien. Ich komme darauf bei dem Stichwort Fremdwörter
noch einmal zurück.
Mit dem Reformunterfangen, so meine ich, wird der Körper unserer
Sprache verändert. Er erleidet Eingriffe. Er wird verformt. Dies
soll nicht wichtig sein?
Meine zweite Feststellung lautet daher: Die Rechtschreibreform
betrifft 100 Prozent unserer Bevölkerung, also über 80 Millionen
Menschen. Nimmt man Österreich und den deutschsprachigen Teil der
Schweiz hinzu, dann sind es 95 Millionen Menschen. Alle sollen
sich nun einfach umstellen, ihren Sprach- und Schreibgebrauch
verändern, nach dem Jahre 2005 sogar in die Ecke der
Falschschreiber geraten? Und das alles deshalb, weil einige
Dutzend Wissenschaftler und Politiker verfügen, daß eine Menge von
dem, was bisher allgemeinverbindlich war, anders zu sein habe.
Die Argumente für die verordneten Änderungen sind zum großen Teil
nicht überzeugend und treffen -- glaubt man den Umfragen -- bei
einem großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis. Das ist nicht
verwunderlich.
Natürlich muß eingeräumt werden, daß die deutsche Sprache -- und
auch ihr schriftliches Erscheinungsbild, also die Orthographie --
eine Menge Ungereimtheiten enthält. Wer wollte das bestreiten? Ich
wiederhole: Sprache ist nun einmal keine abstrakte Konstruktion,
die mit mathematischen Formeln vergleichbar wäre.
Die KMK sagt, die Reform solle a) Inkonsequenzen beseitigen, b)
das Regelwerk transparenter machen, c) das Erlernen des richtigen
Schreibens erleichtern. Es verstärkt sich aber der Eindruck, daß
diese Ziele auf weiten Strecken nicht erreicht werden können.
(Beifall bei der F.D.P.)
Erstes simples Beispiel. Warum in aller Welt, frage ich, soll aus
dem Stengel einer Glockenblume jetzt plötzlich ein "Stängel"
werden, als ob irgend jemand an eine Eisen- oder Holzstange
dächte, wenn er dieses Wort verwendet? Ich meine, das ist
wirklichkeitsfremd, pure Theorie und deshalb schlicht überflüssig.
In das sogenannte Stammprinzip sind die Reformer nachgerade
verliebt. Deshalb soll aus dem beliebten Quentchen Glück, das wir
alle so sehr brauchen, ein "Quäntchen" werden, und zwar in
Anlehnung an das Quantum, obwohl die sprachhistorische Ableitung
mir sagt, das stimme nicht; denn das Wort kommt nicht von Quantum,
sondern von Quent, einer kleinen in Deutschland bis in das 19.
Jahrhundert gebräuchlichen Maßeinheit.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr aufmerksam!)
Zweites Beispiel. Man muß sich wirklich fragen, wozu eine doch
recht willkürlich anmutende Verstümmelung von Fremdwörtern
eigentlich gut sein soll. Das Känguruh darf sein "h" nicht
behalten, obwohl jedes Kind weiß, daß es sich um ein exotisches
Tier handelt. Der Thunfisch hat mit dem deutschen Wort tun
überhaupt nichts zu tun; aber das "h" muß weg. Wieso eigentlich?
Gerade heute -- jetzt wird es wieder ernst --, im Zeitalter des
Massentourismus, der Globalisierung und der offenen Grenzen, wo
fast jedes Kind zumindest Englisch lernt, soll die Schreibweise
von Fremdwörtern eingedeutscht werden. Gerade heute, wo die enge
Vermischung der Kulturen im Zug der Zeit liegt und dies in vielen
Bereichen von der Sprache aufgenommen wird, sollen die Spuren in
der Rechtschreibung verwischt werden. Das ist für mich schlicht
ein Anachronismus.
Warum soll man der deutschen Sprache nicht ansehen, daß sie
zahllose Wörter beispielsweise in der Sportwelt aus England
übernommen hat oder daß sie das Ketchup, den Cocktail und das Okay
von den Amerikanern geliehen hat. Ganz zu schweigen von der
französischen Sprachinvasion des 17. und 18. Jahrhunderts? Die
Kommode, das Menü, das Dessert, den Friseur, das Portemonnaie, das
Restaurant -- das alles haben uns die Franzosen geliefert, mitsamt
der Mode. Das ist doch ein Stück unserer Geschichte. Davon wollen
wir uns überhaupt nicht verabschieden.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. -- Ulrich Irmer
[F.D.P.]: Nicht zu vergessen die Spaghetti!)
-- Auch das. Das Wort ist aber nicht aus dem Französischen, soviel
ich weiß.
Eines der Hauptargumente lautet, die Rechtschreibreform solle das
Erlernen des richtigen Schreibens erleichtern. Kann mir jemand
sagen, warum es leichter sein soll, das Wort Necessaire jetzt mit
vier s und einem ä zu schreiben statt in der gewohnten
französischen Schreibweise? Ich weiß es nicht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)
Konsequent bleibt die Reform auch hier nicht. Denn die
Schreibweise vieler schwieriger Fremdwörter bleibt erhalten:
Chrysantheme, Rhythmus usw.
Etwas folgenreicher noch erscheint mir die Reform, wenn es um das
totgewünschte "ß" und um die Zeichensetzung geht. Daß lange oder
kurze Silben große Bedeutungsunterschiede markieren können, wissen
wir: "Er trinkt den Wein in Maßen" ist etwas ganz anderes, als
wenn es heißt "Er trinkt den Wein in Massen".
(Heiterkeit)
Das sind sicherlich zwei Paar Stiefel. Aber darum geht es jetzt
nicht.
Vielmehr geht es darum, daß das "ß" nach der neuen Regelung zwar
erhalten bleibt, aber seine Anwendung eher komplizierter wird,
nicht einfacher. Eine der größten Fehlerquellen in der deutschen
Rechtschreibung hat man beispielsweise darin entdeckt, daß es den
Schülern und vielen Erwachsenen schwerfällt --, die Schreibweise
des Artikels "das" und der Konjunktion "daß" ordentlich zu
unterscheiden. Der erste Versuch war also: Weg damit!
Da dies doch nicht sonderlich ratsam erschien, heißt die
salomonische Lösung jetzt: Die Konjunktion "daß" wird mit "ss"
geschrieben. Das bedeutet aber, daß kein Weg daran vorbeiführt,
den Unterschied zwischen einem Artikel und einer einen Nebensatz
einleitenden Konjunktion erlernen zu müssen. Wo bleibt da die
Erleichterung? Ich habe den Eindruck, unsere Schüler begreifen
das. Wir sollten sie doch nicht unterschätzen.
Hochproblematisch ist meines Erachtens die Reduzierung der Anzahl
der Kommaregeln von 52 auf neun. Das möchte ich doch noch kurz
vortragen. Nicht daß hier keine vertretbaren Vereinfachungen
möglich wären -- die gibt es wohl. Aber wenn man das Kind mit dem
Bade ausschüttet, dann entstehen einschneidende Konsequenzen für
die gesamte Struktur unserer Sprache und für das
Ausdrucksvermögen. Denn die Zeichensetzung markiert ja die
geistige Gliederung des Satzes, Überordnungen und Unterordnungen,
Einfügungen usw.
Je komplexer ein Gedanke ist, desto komplexer werden halt auch
die Sätze und desto unverzichtbarer die Satzzeichen zu ihrer
Gliederung. Ich frage -- danke, Herr Präsident, für die Toleranz;
ich bin gleich fertig --: Wie sollte man einen Thomas Mann, einen
Heinrich von Kleist oder einen Immanuel Kant verstehen, wenn die
Sätze nicht durch Satzzeichen gegliedert wären? Es ist ja eine
Verarmung, wenn wir das einfach abschaffen.
(Beifall bei der F.D.P. -- Katrin Fuchs [Verl] [SPD]: Das finde
ich allerdings auch!)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, trotz Ihrer
Begeisterung: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Kurzum: Das radikale Wegstreichen
von mehr als drei Vierteln der Kommaregeln führt zu einer
schwereren Verständlichkeit der Sprache, vielleicht zu fatalen
Mißverständnissen. Es reduziert die Ausdrucksmöglichkeiten. Was
das Gravierendste ist -- erlauben Sie mir noch, das zu sagen, Herr
Präsident --: Simplere Satzkonstruktionen machen letztlich auch
das Denken ärmer. Das sollten wir nicht vergessen.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, Sie müssen zum
Ende kommen.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Das tue ich.
Die Sprache formt auch die Gesellschaft. Das sollten wir als
Fazit festhalten. Sie wird als Muttersprache an die nächsten
Generationen weitergegeben. Deshalb ist eine Änderung des
Schriftgebrauchs auch eine Änderung des Sprachgebrauchs. Eine
Rechtschreibreform kann daher kein bloßer Verwaltungsakt sein,
sondern betrifft die Gesellschaft im Kern, auch jeden einzelnen.
So gesehen ginge es vielleicht doch um ein Grundrecht.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg.
Dr. Christa Luft [PDS])
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort dem
Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt.
Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hartenstein, ich habe mich
sehr über Ihre lebendige Sprache gefreut. Aber die Amtssprache in
der Begründung des Antrags, den Sie unterstützt haben, können Sie
wohl nicht vertreten. Lesen Sie das einmal richtig durch!
(Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Also müssen wir das umschreiben!)
Ich habe in alten Familienbriefen geblättert. Wenn meine
Urgroßeltern durch "Thüren" und "Thore" gingen, gingen sie durch
ein "Thal" von "Thränen"; denn hinter jedes "t" mußten sie ein
"h", das berühmte Dehnungs-"h", setzen. Meine Großeltern durften
darauf verzichten, mußten aber den Merkvers lernen:
Tränen weint man ohne "h",
der Thron steht unbeschädigt da.
Denn auf alle "h"s wollte Wilhelm II. gern verzichten, nur beim
"Thron", da hörte der Spaß auf. Das kommt mir so ein bißchen vor
wie diese Diskussion, in der man sich jetzt zum Souverän über die
Sprache erklärt.
(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] --
Zuruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.])
-- Sie kriegen noch Ihr Fett weg.
Als sich der selige Konrad Duden 1872 daranmachte, eine
einheitliche Rechtschreibung zu schaffen -- der Einheit des
Reiches sollte die Einheit der Rechtschreibung folgen --, ging er
von einem löblichen Grundsatz aus: Man solle schreiben, wie man
spricht. Auch das ging nicht ganz ohne Ausnahmen. In der Zeit des
beweglichen Letternsatzes hatte man für das "st" nur eine schmale
Letter. Deshalb mußten wir alle den Merkvers lernen:
Trenne niemals "s" vom "t", das tut weh.
Deshalb muß sich der bedauernswerte Kollege Heistermann bis heute
Hei-stermann trennen, während sich der progressive Kollege
Wiefels-pütz immer trennen durfte, wie er sich spricht.
Die jetzige Rechtschreibreform hatte ein hehres Ziel: Der letzte
große Anachronismus, den es nur noch in Deutschland, Österreich
und der Schweiz gibt, sollte im Zeitalter der Globalisierung
aufgegeben werden: die Großschreibung zugunsten der gemäßigten
Kleinschreibung. So ist es in England und überall in der Welt.
Aber da kamen den Kultusministern wilhelminische Bedenken. So
blieb nur ein kleines Reförmchen übrig. Aber auch das ist es wert,
mit den Kultusministern -- von Zehetmair, CSU, bis Holzapfel, SPD
-- verteidigt zu werden; denn es erspart den Lehrern immer noch
viel rote Tinte und den Schülern Monate unnötiger Regelpaukerei,
in denen sie ihre Intelligenz in einer sich dramatisch
verändernden Welt wichtigeren Gegenständen des Lebens zuwenden
dürfen. Das ist das Problem, Frau Hartenstein.
Wir alle lernen Rechtschreibung im Alter von fünf bis zehn
Jahren. Dann denken wir: Das ist das einzig Richtige. Aber die
Sprache -- Sie sagten es doch -- verändert sich, deshalb muß
gelegentlich eine Regelvereinfachung her. Das ist das Mühsame.
(Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist keine Vereinfachung!)
-- Ja, das denken Sie, weil Sie sich nicht damit beschäftigt haben
(Walter Hirche [F.D.P.]: Natürlich, Herr Lippelt!)
Zwei Beispiele: Kollege Heis-termann darf sich endlich auch
trennen, wie er sich spricht, und zweitens und viel wichtiger --
jetzt komme ich auf Ihr Thema --: Unsere Schüler dürfen endlich
das tun, was englische und amerikanische Schüler -- ebenso wie
Grass, Walser und andere Dichter, die jetzt ebenfalls
wilhelminisch lärmen -- schon immer taten: Sie dürfen die Kommata
nach Sinnzusammenhängen setzen und die Regelpaukerei vom
erweiterten und einfachen Infinitiv, vom Infinitiv mit "zu" und
"um zu" vergessen.
Wie nötig und sinnvoll dies ist, zeigt der vorgelegte Antrag. Ich
zitiere aus der Begründung. Da findet sich der ganze Absatz 3 als
ein sich über zwölf Zeilen erstreckender Bandwurmsatz. Und wie das
dann bei solcher Art von Sätzen ist, ohne entsprechende
Kommasetzung ist er kaum verständlich. Also konzentrieren sich die
Verfasser so sehr auf die Kommata, daß ihnen der Sinnzusammenhang
verlorengeht.
So -- Herr Hirche, selbst Sie haben es nicht bemerkt -- lesen wir
dann -- auf die tragende Konstruktion des Hauptsatzes verkürzt --:
"Der geäußerten Ansicht \u wird dem Zusammenhang \u nicht
gerecht". Deutsche Sprach, schwere Sprach, Herr Kollege Kleinert.
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das ist eine Frage des Stils, nicht der
Rechtschreibung!)
-- Verzeihen Sie, Sie haben es immer noch nicht kapiert. Hier wird
"Ansicht" mit einem maskulinen Artikel gebraucht.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Lippelt, Ihre
Redezeit ist abgelaufen.
(Zurufe von der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist
aber schade!)
Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Beantragen Sie doch, Ihre
Redezeit zu verlängern! Wir stimmen zu! -- Beifall bei der PDS)
Herr Präsident, ich beantrage noch eine Minute Redezeit.
(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Eine Minute.
Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig dagegen ist der
Artikel des drittletzten Absatzes:
Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts \u geht davon aus, daß
die Benutzer zumindest zweier \u unterschiedlicher
Rechtschreibungen ohne Störung des gesellschaftlichen Miteinanders
auf mehrere Jahre miteinander leben \u könnten.
Gemeint ist die Liberalität, zwei Rechtschreibungen nebeneinander
existieren zu lassen. Aber da sagen die Verfasser: "Dieser Ansicht
wird nicht gefolgt." Zu Deutsch: Die Gesellschaft bricht unter
diesem kleinen Reförmchen zusammen.
Nein, diesem Antrag, vor allem aber der verknöcherten Sprache der
Begründung, wird in diesem Hause hoffentlich nicht gefolgt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
und der PDS)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe dem Abgeordneten
Detlef Kleinert das Wort.
Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen, meine Herren! So schön wie Frau Hartenstein und
Herr Basten kann ich mich zur Sache selbst hier nicht einlassen.
Ich bin ja von Herrn Lippelt auch wegen meiner Satzkonstruktionen
eben schon gerügt worden. Aber auch in diesem Punkt seien Sie doch
so nett und lassen ein bißchen Liberalität walten. Der eine drückt
sich eben etwas komplizierter aus und der andere etwas leichter.
Nur, Beliebigkeit ist vielleicht der deutschen Sprache doch nicht
ganz angemessen. In einigen Nebensätzen klang das bei Ihnen so an:
sich wichtigeren Dingen zuwenden; zwei Sprachen über einige Jahre
nebeneinander haben.
Es handelt sich ja nicht um ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das Sie hier zitiert haben, sondern um
einen Beschluß, mit dem die Klage in dem Zeitpunkt aus den
ausgeführten Gründen nicht für zulüssig gehalten worden ist. Wir
werden einmal sehen, ob wir in diesem Zusammenhang noch zu einem
Urteil, das naturgemäß insgesamt gründlicher erarbeitet wird,
kommen.
Bedauernswert ist es, daß diejenigen -- nämlich unsere
Kultusminister --, die für die politische Bildung unserer
nachwachsenden Generation in besonderer Weise zuständig sind, hier
mit einer unbegreiflichen Großzügigkeit an allem vorbeigehen, was
schon ganz speziell im Hinblick auf kultusministerielle
Aktivitäten vom Verfassungsgericht und von anderen oberen
Bundesgerichten gesagt worden ist.
Wir haben den Wesentlichkeitsgrundsatz. Den müßte man eigentlich
gar nicht so kompliziert als Wesentlichkeitsgrundsatz formulieren.
Vielmehr müßte jedem, der in unserer Demokratie großgeworden ist,
klar sein, daß Dinge von erheblicher Bedeutung für uns alle --
das ist schon dargestellt worden -- nicht einfach so mir nichts
dir nichts im undurchsichtigen Bereich von Erlassen und
Verordnungen der Tätigkeitsfreude von Ministerialbeamten
anheimgegeben werden dürfen, sondern daß man zu diesem Zweck die
Bürger Vertretungen in den Parlamenten hat wählen lassen, die sich
auch mit dieser Frage beschäftigen sollten.
Daß das nicht geschehen ist, ist bedauerlich. Aber was heißt hier
bedauerlich? Wir tun es ja gerade. Es ist notwendig und auch nicht
zu spät. Es ist schon gesagt worden: Für die Verfassung ist es nie
zu spät.
Wenn ich mich in der Sache selbst mangels ausreichender
germanistischer und philologischer Kenntnisse nicht einlasse, dann
erkenne ich doch jedenfalls das, was alle Bürger betrifft. Durch
eine ganz penible, detaillierte neue Ordnung wird über Jahrzehnte
eine neue Unordnung geschaffen. Das kann doch nicht Sinn der
Veranstaltung sein.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das kann es nicht sein!
Diese Unordnung entsteht so leicht, wenn man in sehr kleinen
Kränzchen so eine Reform ausknobelt und nach jahrzehntelangen
Konferenzen zum Schluß nicht zugeben möchte -- Herr Lippelt, Sie
haben ja selbst gesagt, daß einmal Größeres angedacht worden war -
-, daß das alles vergebens war. Darum hat man dann diesen völlig
unzulänglichen Kompromiß beschlossen und will ihn möglichst
unauffällig und ohne die notwendige Beteiligung der
Volksvertretungen in die Tat umsetzen.
Es ist nun einmal das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und
das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 in unserer
Verfassung festgeschrieben. Die verfassungsmäßige Ordnung in den
Ländern richtet sich gemäß Art. 28 des Grundgesetzes nach eben
diesen Prinzipien. Das sind die Punkte, die uns Veranlassung
geben, uns jetzt wirklich in einem transparenten und ordentlichen
Verfahren zu unterrichten, wie das alles zustande gekommen ist und
wie wir damit zum Wohle aller betroffenen Bürger umgehen sollen.
Da soll uns niemand, der 20 Jahre lang an so einer Sorte von
Reform herumgearbeitet hat, sagen, wir kämen zu spät, wenn wir
jetzt nach den ersten Veröffentlichungen im Herbst letzten Jahres
und den ersten sachkundigen Äußerungen dazu die rechtliche Seite
der Sache betrachten, weil die Verfasser dies bedauerlicherweise
unterlassen haben.
Es offenbart schon einen erheblichen Mangel an wünschenswerter
Aufrichtigkeit, wenn die gleichen Kultusminister, die genau
wissen, was sie hier anrichten, und deshalb möglichst schnell
vollendete Tatsachen schaffen möchten, sagen: Wir sind nur für die
Schule zuständig, und woanders können die Schüler schreiben, wie
sie wollen. -- Das ist doch nicht die Lebenswirklichkeit.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der liberale Abgeordnete Dr. Stephani hat am 7. April 1880 -- es
ist erst wenig mehr als hundert Jahre her -- im Deutschen
Reichstag gesagt:
Allerdings sind zur Zeit diese Verordnungen ja beschränkt auf
Anordnungen für die Schule, in der Hauptsache wenigstens. Indes
wird man doch anerkennen müssen, daß es ganz unmöglich ist, so die
Schule vom Leben zu trennen, daß nicht mit diesen Verfügungen die
außerhalb der Schule Stehenden ebenso stark in Mitleidenschaft
gezogen werden wie die Schulen.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, denken Sie an
Ihre Redezeit.
Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): So sprach unser Kollege
damals im Reichstag.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist
abgelaufen.
Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Das ist die Wirklichkeit.
Deshalb fühlen wir uns dringend veranlaßt, hier unsere Pflicht zu
tun zusammen mit all denen, die sich in Initiativen
zusammengeschlossen haben, um sich gegen etwas zu wehren, das zu
wenig Nutzen bringt, um so viel Aufwand und Milliardenkosten zu
rechtfertigen, und dafür zu sorgen, daß wir klarer sehen und zu
einem vernünftigen Ergebnis kommen.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist
abgelaufen.
Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Das vernünftige Ergebnis ist
meiner Auffassung nach darin zu sehen, daß sich die deutsche
Sprache pfleglich und behutsam im Zusammenwirken aller
weiterentwickelt, die sich überhaupt dafür interessieren und damit
beschäftigen, so wie das bisher auch ohne Kultusministerbeschlüsse
möglich gewesen ist.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
SPD)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe der Abgeordneten
Maritta Böttcher das Wort.
Maritta Böttcher (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Nachdem noch 1994 ein breiter gesellschaftlicher Konsens in
Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Notwendigkeit
einer Rechtschreibreform herrschte,
(Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Ministerialer Konsens!)
soll nun der Bundestag über einen Antrag befinden, in dessen
Begründung davon ausgegangen wird, daß Regelungen in dieser Frage
von so wesentlicher Bedeutung sind, daß sie nicht ohne Mitwirkung
der Parlamente entschieden werden können. Für die Amtssprache des
Bundes ist demzufolge der Bundestag und für die Amtssprache der
Länder sind die Länderparlamente zuständig. Gleichzeitig wird die
Auffassung vertreten, daß die Rechtschreibung einer gesetzlichen
Regelung nicht bedürfe.
Also was denn nun? Worüber sollen wir eigentlich entscheiden? In
der Geschichte gibt es jedenfalls kein Beispiel dafür, daß
Parlamente Rechtschreibreformen beschlossen oder boykottiert
hätten.
Seit 1901 gab es ungefähr 100 Rechtschreibreformprogramme und -
forderungen, um die unnötig kompliziert gewordene Rechtschreibung
zu vereinfachen. 1954 gab der Sprachwissenschaftler Lutz Mackensen
ein Rechtschreibwörterbuch heraus, in dem alte Zöpfe abgeschnitten
und Neuschreibungen ohne amtliche Legitimierung aufgenommen waren.
Daß die vorliegende Reform nur die gröbsten Mißstände beseitigt
und ein radikaler Neuanfang vermieden wurde, wird selbst von den
Reformern nicht bestritten. Neuerungen wie die gemäßigte
Kleinschreibung oder das konsequente Eindeutschen von gängigen
Fremdwörtern konnten auch diesmal nicht durchgesetzt werden. Die
Probleme, die diesbezüglich aber in der weiteren Entwicklung zu
lösen sind, können durch Parlamentsbeschlüsse weder befördert noch
verhindert werden.
Im Gegensatz zum Regelwerk von 1901, dessen politische Basis das
Kaiserreich war, wo Regeln erlassen werden konnten, bei denen von
vornherein feststand, daß sie von der Mehrheit nicht beherrscht
werden, haben wir es heute mit demokratisch verfaßten
Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu tun.
Hermann Zabel ist in der Auffassung zuzustimmen, daß aus dem
Demokratiegebot auch Konsequenzen für die Rechtschreibung folgen:
Rechtschreibregeln dürfen und können sich nicht ausschließlich an
den Bedürfnissen von Schreibspezialisten orientieren, sondern
müssen so strukturiert sein, daß sie nur die bis zum Abschluß der
Pflichtschulzeit vermittelten Fähigkeiten voraussetzen. Aufbauend
auf diesen Basisregeln müssen Möglichkeiten der differenzierten
Rechtschreibung und Zeichensetzung enthalten sein, um den
Anforderungen von Schreibprofis Rechnung zu tragen.
Dieses Problem wird auch von den Reformern gesehen, weshalb eine
zwischenstaatliche Kommission eingerichtet wurde, die die Aufgabe
hat, die Umsetzung der Reform in Wörterbüchern und Schulbüchern zu
analysieren und sachlich abzuarbeiten.
(Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Hat sich vertagt!)
Im übrigen -- das wurde hier deutlich -- wird seit über 20 Jahren
über diese Reform diskutiert. Das ist eigentlich ein
Armutszeugnis.
Kultusministerkonferenz und Bundesinnenministerium sind seit 1950
in Sachen Rechtschreibreform tätig, ohne daß Mitglieder des
Bundestages daran Anstoß genommen hätten.
In den betroffenen Nachbarländern versteht übrigens kein Mensch
den Wirbel, der in Deutschland um die Reform, die ihren Namen
nicht verdient, um das "Reförmchen" gemacht wird. Weder
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger noch die deutsche Sprache
sind bedroht.
Aus linguistischer Sicht -- das gebe ich gerne zu -- kann man
geteilter Meinung sein. Da wäre allerdings mehr Reform besser
gewesen.
Danke.
(Beifall bei der PDS)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Meine verehrten Kollegen, mir
ist gesagt worden, daß ein Antrag auf Verlängerung der
Debattenzeit gestellt werden soll. Ich mache darauf aufmerksam,
daß wir die vereinbarte Redezeit durch Hinnehmen von
Redezeitüberschreitungen schon um eine Viertelstunde überzogen
haben.
Nun frage ich, ob Anträge gestellt werden.
-- Das ist offenbar nicht der Fall.
(Widerspruch bei der F.D.P.)
-- Ich frage noch einmal, ob Anträge gestellt werden. -- Ich sehe
und höre keinen Antrag. Dann schließe ich die Aussprache.
(Zurufe von der F.D.P.)
-- Bitte schön?
Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Ich stelle den Antrag auf
Verlängerung der Debattenzeit zu diesem Punkt.
(Zuruf von der SPD: Er hat die Aussprache geschlossen!)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Um wieviel Zeit?
Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Zehn Minuten.
(Widerspruch bei der SPD)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Gibt es weitere Anträge zur
Geschäftsordnung? -- Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag auf
Verlängerung der Debattenzeit um zehn Minuten zustimmt, den bitte
ich um das Handzeichen. -- Gegenprobe! -- Das erste war die
Mehrheit. Dann ist das so beschlossen.
Liegen Wortmeldungen vor? -- Herr Kollege Häfner, bitte, Sie
haben das Wort.
Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich herzlich
für die Möglichkeit, nun doch hier zu sprechen. Ich will mich
deutlich kürzer fassen, als die jetzt beschlossene zusätzliche
Debattenzeit erlauben würde.
Ich möchte nur deutlich machen, daß ich in dieser Frage eine
völlig andere Auffassung vertrete als mein geschätzter
Fraktionskollege Helmut Lippelt,
(Dr. Helmut Lippelt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Fraktion,
Gerald; das mußt du schon sagen!)
dessen Beitrag ich nichtsdestotrotz gerade in sprachlicher, aber
auch in gedanklicher Hinsicht sehr goutiert habe.
Mir ist vor allen Dingen folgendes wichtig: Die deutsche Sprache
hat sich bisher, wenn wir einmal von weit zurückliegenden
sprachregulierenden Maßnahmen -- etwas im Jahre 1901 -- absehen,
nicht deshalb entwickelt, weil Kommissionen, Minister, Regierungen
irgend etwas vorgeschrieben haben. Sprache gehört ihrem Wesen nach
nicht Kommissionen, gehört nicht Regierungen, sondern gehört den
Menschen, und sie entwickelt sich ständig mit diesen und durch
diese Menschen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Sprache verändert sich.
Daß ich heute Foto häufig mit "F" schreibe und es noch in meiner
Schulzeit mit "Ph" geschrieben hätte, liegt nicht daran, daß mir
ein Minister vorgeschrieben hätte, ich solle das künftig anders
schreiben. Vielmehr liegt es daran, daß sich die Sprache und auch
die Schreibweise verändert haben.
Bisher hat der Duden solche Veränderungen beobachtend
aufgezeichnet, und ihm war irgendwann zu entnehmen: Jetzt sind
zwei Schreibweisen möglich. Irgendwann hieß es dann: Inzwischen
ist diese oder jene Schreibweise üblich. Das war alles von einer
ministeriellen Vorschrift weit entfernt.
Jetzt haben wir den erstmaligen und, wie ich finde,
bemerkenswerten Vorgang, daß die Exekutive der Länder glaubt,
Sprache bzw. Schrift amtlich regulieren zu müssen. Dazu sage ich
ganz deutlich: Das ist noch nicht einmal eine Reform, die irgend
etwas verbessert; Beispiele dazu sind vielfach gebracht worden. Es
ist vielmehr eine Reform, die vieles verschlimmert,
(Zustimmung bei der F.D.P.)
weil es doch keinem Menschen einleuchtet, warum ich in Zukunft zum
Beispiel "hoch begabt" auseinander, "hochgebildet" aber zusammen,
"hoch qualifiziert" wieder auseinander, dafür "hochgelehrt" wieder
zusammenschreiben soll. All dies ist vollständig unsinnig und
leuchtet keinem Menschen ein.
Es leuchtet auch keinem Menschen ein, warum ich bisher "fließen",
"floß" und "Fluß" jeweils mit scharfem S geschrieben habe,
zukünftig aber -- der Vereinfachung und der Erleichterung wegen,
wie man uns erzählt -- "fließen" nach wie vor mit scharfem S,
dagegen "floss" mit Doppel-s und "Fluss" auch mit Doppel-s
schreiben muß. Es fehlt die Logik, es fehlt die Klarheit.
Auch beim sogenannten Stammwortprinzip sind die Vorschriften
widersinnig. Sie alle kennen das Wort "einbleuen". Niemand wird
mich vergewaltigen, dies künftig mit "ä" zu schreiben, wo das Wort
doch von "bleuen", also schlagen, kommt, was zum Beispiel noch in
dem Wort "Pleuel" als Wortstamm lebt und mit der Farbe blau, wie
man uns vormachen will, überhaupt nichts zu tun hat -- allenfalls
im Ergebnis, aber keinesfalls im Prozeß. -- Also, das sind
vollständig unsinnige Pseudo-Reformen.
Es ärgert mich, daß hier nach einer Methode, die wir in der
Politik leider oft haben, nämlich nach dem Motto "Augen zu und
durch" oder "Kopf in den Sand", ignoriert wird, daß 90 Prozent der
Menschen im Land sagen: "Wir wollen das nicht", daß auch die
Österreicher sagen: "Wir haben das eigentlich nie wirklich
gewollt; wenn Deutschland das nicht macht, machen wir das auch
nicht", daß die Schweizer in ähnlicher Richtung diskutieren, daß
in immer mehr Bundesländern gegen diese erklärende Reform
Volksbegehren laufen und daß nur eine kleinere Kommission und die
Minister den Kopf in den Sand stecken und sagen: Watt mut, dat
mutt.
Ich sage: Das sollten wir nicht zulassen. Ich bin -- nebenbei --
auch nicht der Meinung, daß der Bundestag über die Rechtschreibung
entscheiden sollte. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es
Bereiche gibt, bei denen sich die Politik zurückhalten muß; es
gibt drei Bereiche, die die Politik nichts angehen. Dazu gehört
unsere Sprache. Die wird sich weiterhin frei entwickeln und
verändern, wenn wir Politiker nur die Finger davonlassen. Das
setzt aber voraus, daß endlich auch die Kultusminister davon
ablassen, und das setzt voraus, daß wir über den Antrag und über
unsere Handlungsmöglichkeiten in vernünftiger Weise beraten,
weshalb auch wir uns für dessen Überweisung aussprechen.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
SPD)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich erteile dem Abgeordneten
Irmer das Wort.
Ulrich Irmer (F.D.P.): Herr Präsident! Ich möchte mich nicht zur
Sache äußern; ich möchte vielmehr den Antrag stellen, daß der
Antrag, der hier eingebracht worden ist, an die in der
Tagesordnung vorgesehenen Ausschüsse überwiesen wird.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Es liegt ein weiterer Antrag
zur Geschäftsordnung vor. Bitte, Herr Weng.
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.): Herr Präsident! Unter den
Geschäftsführungen der Fraktionen und der Gruppe bestand
Einmütigkeit, daß als zusätzlicher mitberatender Ausschuß der
Haushaltsausschuß des Bundestages vorgesehen werden soll. Ich
möchte dies hier beantragen.
Dr. Burkhard Hirsch: Gibt es weitere Wortmeldungen oder Anträge? -
- Das ist erfreulicherweise nicht der Fall. Damit schließe ich die
Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der
Drucksache 13/7028 an die in der Tagesordnung aufgeführten
Ausschüsse sowie an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. -- Ich
sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die
nächste Sitzung des Bundestages auf Mittwoch, den 23. April 1997,
13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung: 13.52 Uhr)
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