"Wie stellt sich die Staatsregierung eine verbesserte Förderung der Schülermitverantwortung auf Landes- und Bezirksebene insbesondere was die schulrechtliche Anerkennung, Förderung und Unterstützung einer Landesschülervertretung betrifft, vor und wie sollen Schülervertretungen bei der Vorbereitung und Durchführung des "Schülerkongresses" des Kultusministeriums im Herbst 2001 mit einbezogen werden?"
Im Rahmen der Bildungsoffensive Bayern und des damit verbundenen Programms zur inneren Schulentwicklung werden auch Möglichkeiten einer stärkeren Förderung der Schülermitverantwortung - auch auf Landes- und Bezirksebene - erwogen.
Jetzt bereits gibt es die Institution des Bezirksschülersprechers und die Bezirksaussprachetagungen im Bereich der Gymnasien und Realschulen. Bei den Gymnasien z.B. sind die überschulische Zusammenarbeit in § 106 GSO, die Aufgaben der Bezirksschülersprecher in § 107 GSO und die Arbeit auf Landesebene in § 108 GSO geregelt. In den Bezirken finden regelmäßig Bezirksaussprachetagungen statt. Zu auf den genannten Tagungen gefassten Beschlüssen nimmt das Kultusministerium schriftlich Stellung. Die Beschlüsse und Stellungnahmen werden an alle Gymnasien gesandt. Solche Vorschläge der Schülermitverantwortung auf Bezirks- und Landesebene wurden in der Vergangenheit immer wieder durch das Kultusministerium aufgegriffen und umgesetzt. Die Bezirksschülersprecher arbeiten im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft Schülermitverantwortung zusammen und treffen in diesem Rahmen zu Besprechungen zusammen. Einmal im Schuljahr findet eine Besprechung der Bezirksschülersprecher im Staatsministerium statt, an der in der Regel auch die Spitze des Hauses teilnimmt.
Eine stärkere finanzielle Unterstützung der Schülermitverantwortung auf Bezirks- und Landesebene steht sich ebenso wie andere wünschenswerte aber kostenverursachende Maßnahmen auch mit der Problematik der schwierigen Haushaltssituation konfrontiert. Trotzdem werden wir versuchen, durch Umschichtungen einen angemessenen Betrag freizubekommen, um den Bezirksschülersprechern ihre Auslagen für Porto-, Telefon- und Fahrtkosten über das bis jetzt bestehende Maß hinaus zu erstatten.
Die Planungen für den Schülerkongress im Herbst 2001 sind noch nicht so weit gediehen, dass die Beteiligung der Schülervertretungen schon im Einzelnen feststünde. Der Schülerkongress wird sicher unter besonderer Mitverantwortung der Schülervertretungen stattfinden.
München. den 5. April 2001