Knast.Net Homepage vorige Seite Seitenanfang nächste Seite



Die Leistungen des Arbeitsamtes

Vom Arbeitsamt könnt Ihr zweierlei finanzielle Leistungen bekommen: entweder Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Beide unterscheiden sich in Höhe, Dauer und den Voraussetzungen, die Ihr erfüllen müßt, um sie zu bekommen.

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld beträgt 60% des zuletzt verdienten Nettogehalts. Falls Ihr mindestens ein Kind zu versorgen habt, 67%. Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, wie lange ihr einer beitragspflichtigen Arbeit nachgegangen seid, und von Eurem Alter. Sie liegt zwischen 6 und 32 Monaten.

Arbeitslosenhilfe

Die Arbeitslosenhilfe beträgt höchstens 50% des zuletzt verdienten Nettogehalts bzw. 57%, falls mindestens ein Kind zu versorgen ist. Die Dauer der Arbeitslosenhilfe ist im Prinzip unbegrenzt.

Sonstige Leistungen

Außer finanziellen Hilfen versucht das Arbeitsamt, Euch auch beratend weiterzuhelfen und einen geeigneten Arbeitsplatz für Euch zu finden. Darüber hinaus finanziert es auch Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Falls keine anderen Arbeitsmöglichkeiten für Euch gefunden werden, bietet das Arbeitsamt in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an. Das Arbeitsamt verpflichtet sich hierbei, dem Arbeitgeber einen Teil seiner Lohnkosten zu erstatten.

Voraussetzungen

Gemeinsame Voraussetzungen für Arbeitslosengeld und -hilfe

Bevor Ihr Arbeitslosengeld oder -hilfe kriegt, müßt Ihr euch arbeitslos melden und damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Ihr müßt außerdem bereit sein, einen vom Arbeitsamt vermittelten Arbeitsplatz anzunehmen, sofern dieser zumutbar ist. Ferner müßt Ihr ständig durch das Arbeitsamt erreichbar sein. Keinen Anspruch habt Ihr, wenn Ihr bereits eine Beschäftigung über 18 Wochenstunden ausübt. Der Lohn aus einer Beschäftigung unter 18 Wochenstunden kann von den Leistungen des Arbeitsamtes abgezogen werden.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bekommt Ihr, wenn Ihr innerhalb der letzten drei Jahre mindestens für 360 Tage eine beitragspflichtige Arbeit ausgeübt habt. Die im Strafvollzug geleistete Arbeit wird Euch hierbei angerechnet.

Arbeitslosenhilfe

Arbeitslosenhilfe erhält, wer nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld immer noch arbeitslos ist. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird Euch Arbeitslosenhilfe allerdings nur bei Bedürftigkeit gewährt. Es gelten hierbei ähnliche Regeln wie bei der Gewährung von Sozialhilfe, das heißt das Einkommen Eures Ehepartners und Vermögenswerte werden angerechnet.

Weitere Infos

Weitere Infos geben die Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit.

Navigationsleiste

[Knast.Net] - | - [Homepage] - [vorige Seite] - [Seitenanfang] - [nächste Seite]


Copyright © 1995-2003 Initiative Zelle, Bilder teilweise © Corel Corp. und Photodisc, Inc.
Initiative Zelle, Katholische Hochschulgemeinde, Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg,
Telefon: 0931/354530, Fax: 0931/3545320,
e-mail: RikeMichelSchurr@aol.com

Wuerzburg-Online Würzburg-OnlineKnast.Net Knast.Net